Köln (ots) – Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) begrüßt die Haltung der Regierungskoalition zu den Plänen einer neuen Tabak-Produkt-Richtlinie (TPD). Laut Medienberichten will die Regierung die von der EU-Kommission geplante Einführung von übergroßen Schockbildern verhindern und die TPD nachverhandeln. Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Belege, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen gesundheitspolitisch wirksam sind. Sollten die Maßnahmen wie von der EU-Kommission geplant kommen, sind alleine im Einzelhandel 25.000 Arbeitsplätze gefährdet.
Schockbilder auf 75 Prozent der Verpackungsfläche, das Verbot ganzer Produktsegmente und die Vereinheitlichung von Verpackung und Produkt – die Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der Tabak-Produkt-Richtlinie 2001/37/EG sind drastisch. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung nun dieses wichtigen Themas annimmt, denn es hat Signalwirkung über die Tabakbranche hinaus", so Rainer von Bötticher, Präsident des BTWE. Im Vorfeld hatten sich bereits andere Länder, wie Italien, Polen und Griechenland kritisch zum Entwurf der neuen TPD geäußert. "Die vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen hätten gravierende Auswirkungen auf den legalen Markt für Tabakprodukte in der Europäischen Union und stellen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dar, wie er im nationalen und europäischen Verfassungsrecht gilt. Wir lehnen den Entwurf der Brüsseler EU-Bürokratie daher ab," erklärt von Bötticher.
Die von der EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegten Vorschläge enthalten neben der Einführung von Schockbildern auch das Verbot ganzer Produktsegmente. Durch eine Standardisierung von Verpackung und Produkt stehen zukünftig Slim-Zigaretten vor dem Aus, auch wäre der Verkauf von Feinschnitt in Runddosen verboten. Durch das Verbot sogenannter charakterisierender Aromastoffe dürften zukünftig zudem Menthol-Zigaretten und traditioneller Schnupftabak nicht mehr verkauft werden. Die Bundesregierung hat sich nun gegen die Einführung von Schockbildern ausgesprochen und dafür plädiert, dass es den EU-Staaten vorbehalten sein soll, diese einzuführen. Geplant waren kombinierte Bild- und Textwarnhinweise auf mindestens 75 Prozent der Front- und Rückseite der Verpackung. Kritisiert wird unter anderem der fehlende wissenschaftliche Nachweis dieser Maßnahmen.
"Als Einzelhandelsverband setzen wir uns mit unseren Mitgliedern für einen umfassenden Jugend- und Nichtraucherschutz ein. Die gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums sind heute allgemein bekannt. Eine massive Vergrößerung der Warnhinweise trägt nicht zu einer besseren Informationsvermittlung bei. Ebenso wenig existiert ein überzeugend belegter Wirkungszusammenhang zwischen Packungsdesign und der Entscheidung von Nichtrauchern, mit dem Rauchen zu beginnen, bzw. von Konsumenten, das Rauchen aufzugeben," erläutert von Bötticher. Ohne eine individuelle Packungs- und Produktgestaltung würde der Preis zum primären Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb werden, was langfristig eine Preisreduzierung von Tabakwaren zur Folge hätte. Dadurch ist ein Anstieg des illegalen Handels und besonders ein vermehrtes Aufkommen von gefälschten Tabakerzeugnissen zu erwarten. Leidtragender dieser Regulierung wäre neben den Konsumenten, denen Informations- und Differenzierungsmöglichkeiten genommen würden, insbesondere der Facheinzelhandel. "Wenn die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen kommen, stehen alleine in Deutschland bei den rund 7.500 Fachhändlern bis zu 25.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel", erklärt von Bötticher.
Dass gesundheitspolitische Erfolge auch ohne unverhältnismäßige Eingriffe in den Markt erzielt werden können, belegen seit Jahren Maßnahmen in Deutschland: Mit wirkungsvollen Präventions- und Informationsmaßnahmen wurde der Anteil jugendlicher Raucher in den vergangenen zehn Jahren mehr als halbiert, von 27,5 Prozent (2001) auf 11,7 Prozent (2011). Das ist der bislang niedrigste Wert seit Beginn der Erhebung Ende der 1970er-Jahre durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Einseitige Eingriffe des Staates – wie in der Tabakprodukt-Richtlinie geplant – würden bestehende Marktstrukturen gefährden und der organisierten Kriminalität Tür und Tor öffnen.