Berlin (ots) – Bei einem Wohnungsbrand sind am Wochenende eine Mutter und sieben ihrer Kinder im Alter von sechs Monaten bis 16 Jahren in Backnang, Baden-Württemberg, ums Leben gekommen. Erneut waren die Opfer vor allem Kinder, wie im letzten Jahr bei schweren Wohnungsbränden in Saarbrücken und in Aachen. Zwei Drittel aller Brandopfer werden, wie auch in diesem Fall, nachts im Schlaf überrascht. Sie ersticken schon nach wenigen Atemzügen im giftigen Brandrauch, ohne zuvor aus dem Schlaf aufzuwachen.
Christian Rudolph, Vorsitzender des Forum Brandrauchprävention, erklärt: "Wir sind noch sehr erschüttert von diesem furchtbaren Brandereignis. Sollte es sich bestätigen, dass ein technischer Defekt die Brandursache ist, wie es bei sehr vielen Wohnungsbränden der Fall ist, so hätte das Feuer nicht diesen verheerenden Ausgang nehmen müssen, wenn in der Wohnung Rauchwarnmelder installiert gewesen wären. Alle Bewohner der Wohnung wären frühzeitig vor dem Brandrauch gewarnt worden und hätten noch Zeit gehabt, sich in Sicherheit zu bringen."
In Bundesländern wie z.B. Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, in denen die Rauchmelderinstallation in Bestandsbauten bereits Pflicht ist, hat sich die Ausstattungsquote der Haushalte mit Rauchmeldern erheblich gesteigert und so die Sicherheit der Bevölkerung wesentlich erhöht. Als elftes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen nach dem Brand in Aachen Anfang 2012, bei dem drei Kinder ums Leben kamen, eine Rauchmelderpflicht beschlossen, die voraussichtlich noch im April 2013 in Kraft treten soll. Baden-Württemberg ist noch eines der wenigen deutschen Bundesländer, welches eine solche Gesetzgebung zur Installation von Rauchmeldern noch nicht in die Bauordnung eingeführt hat.
Das Forum Brandrauchprävention hat daher in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann die kurzfristige Einführung einer Rauchmelderpflicht auch in Baden-Württemberg gefordert, damit sich solche schrecklichen Ereignisse bald nicht mehr wiederholen. Um Menschenleben retten zu können, sollte die Nachrüstung der Bestandsbauten mit kurzer Frist vorgesehen werden.