Schwerin (ots) – Zum Ergebnis der heutigen Bürgermeisterwahl in Pasewalk gratuliert Innenminister Lorenz Caffier der neuen Bürgermeisterin Sandra Nachtweih zum Wahlsieg: " Ich freue mich über das heutige Wahlergebnis und gratuliere Ihnen recht herzlich zu Ihrem neuen Amt", sagt Innenminister Caffier. "Sie haben sich diese neue Position durch ihre Glaubwürdigkeit erkämpft. Ich hoffe, dass Ihr neues Amt nicht nur hitzige Diskussionen mit sich bringt, sondern ich bin überzeugt, dass es Ihnen auch viele Erfolgserlebnisse bescheren wird."
Caffier weiter: "Die Bürgerinnen und Bürger von Pasewalk haben heute von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht und was das wichtigste ist, sie haben damit heute bewiesen, dass sie keinen braunen Bürgermeister in ihrem Rathaus haben wollen! Sie haben den Extremisten die rote Karte gezeigt! Das ist ein guter Tag für die wehrhafte Demokratie", zeigt sich Minister Lorenz Caffier erfreut. "Das Wahlrecht ist das wichtigste Mitwirkungsrecht in unserem Rechtsstaat und das höchste Gut in der Demokratie."
Der Kreiswahlauschuss hatte im Februar dieses Jahres einen Kandidaten der NPD zur Wahl auf das Amt des Bürgermeisters in Pasewalk zugelassen, nachdem dieser Widerspruch gegen die Ablehnung durch den Gemeindewahlausschuss eingelegt hatte. Das Kommunalwahlgesetz wurde auf Veranlassung des Innenministeriums bereits mit Blick auf die Kommunalwahlen 2009 geändert, damit gerade im Zusammenhang mit Bürgermeister- und Landratswahlen mehr Rechtssicherheit hergestellt wird. Die Wahlbewerber um das Amt eines Bürgermeisters oder Landrates haben eine Erklärung darüber abzugeben, dass sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und für diese aktiv eintreten. Weiterhin erklären sie, dass sie keiner Partei mit einer der Verfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung angehören.
Die Unterschrift unter diese Erklärungen ist Voraussetzung für die Wahlzulassung. Gemäß § 66 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz M-V können jedoch bei der Zulassung zur Wahl von Bürgermeistern oder Landräten bei Zweifeln an der Verfassungstreue eines Bewerbers Auskünfte von der Verfassungsschutzbehörde eingeholt werden. Die Entscheidung über die Zulassung trifft am Ende aber immer der zuständige Wahlausschuss. "Was hinter den populistischen Phrasen bei der Wahlwerbung steckt, haben z.B. die antipolnischen und ausländerfeindlichen Hetzkampagnen der NPD während der Bundestagswahlen im letzten Jahr mehr als deutlich gezeigt. Dort wurde allein schon ganz offen ihre zutiefst fremdenfeindliche, menschenverachtende und nationalistische Gesinnung gegen die Menschenwürde, gegen das friedliche Zusammenleben der Völker und damit gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung propagiert", erinnert Innenminister Caffier und macht im Hinblick auf zukünftige Wahlen folgendes deutlich:
"In Vorbereitung auf die kommenden Kommunalwahlen in unserem Land und die Europawahlen dürfen wir im politischen Kampf gegen die Feinde der Demokratie nicht nachlassen und müssen dafür sorge tragen, dass diese geistigen Brandstifter nicht in die Stadt-, Gemeinde- oder Europaparlamente einziehen. Wie stark sich die Rechtsextremisten letztlich vor Ort etablieren und profilieren können, hängt davon ab, wie viel Kraft und Engagement ihr in den jeweiligen Kommunen entgegengesetzt wird und wie intensiv sich die Vertreter der demokratischen Parteien für die Belange der Gemeinden und Städte und die örtlichen Probleme ihrer Bürger einsetzen."