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Abschaffung des Solidaritätszuschlags

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Berlin – Der Wahlkampf hat als Thema die Abschaffung des Solidaritätszuschlags entdeckt. Doch die Vorschläge der Parteien muten wenig ambitioniert an. Den Wahlkämpfern schwebt ein stufenweiser Abbau bis 2019 vor. Der Bund der Steuerzahler indes fordert schon lange eine zügige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Die jetzt vorgetragenen Pläne kritisiert der BdSt als zu zaghaft. „Der Aufbau Ost ist auf einem guten Weg und wird bis 2019 wie vereinbart fortgeführt. Der Solidaritätszuschlag ist allerdings überholt. Er beschert dem Fiskus pro Jahr geschätzte Einnahmen von 12-14 Milliarden Euro, ohne das eine Zweckbindung zum Aufbau Ost besteht. Der Soli kann daher mit Blick auf die Rekordsteuereinnahmen abgeschafft werden“, begründet Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, die Forderung des BdSt.

Die Steuerzahler haben schließlich die hohen Einnahmen des Fiskus hart erarbeitet und verdienen endlich eine Entlastung. Die Abschaffung des Solis wäre eine passende Antwort der Politik.

In Beispielrechnungen führt der Bund der Steuerzahler aus, welche Auswirkungen die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für Steuerzahler nach sich ziehen würde. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro würde beispielweise ein Single um 538 Euro jährlich entlastet werden.*

Ein weiteres Argument für einen schnellen Abbau des Solis ist, dass es dafür keine Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Bundestag könnte die Abschaffung schnell und zügig umsetzen. Die Politik ist jetzt gefordert, nicht nur Wahlkampfgetöse von sich zu geben, sondern die Bürger mit Taten zu überzeugen.

Weitere Beispielrechnungen: Auswirkungen Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Beispiel I*
Jahresbruttoeinkommen: 30.000 Euro
Solidaritätszuschlag: 220 Euro

Beispiel II*
Jahresbruttoeinkommen: 50.000 Euro
Solidaritätszuschlag: 538 Euro

Beispiel III*
Jahresbruttoeinkommen: 75.000 Euro
Solidaritätszuschlag: 1.078 Euro

*Single, keine Kinder, konfessionslos, Einkommensteuertarif 2013

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