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Zoll übernimmt Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer

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Mecklenburg-Vorpommern – Der Bund hatte zum 1. Juli 2009 die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern übernommen. Die vorübergehende Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Finanzämter für den Bund endet spätestens am 30. Juni 2014.

Derzeit übernehmen die Hauptzollämter die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer und sind damit künftig Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger bei allen Fragen zum Thema Kraftfahrzeugsteuer. Die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll kann jedoch aufgrund des umfangreichen Fahrzeugbestandes nicht für alle Länder an einem Stichtag erfolgen.

Daher sieht der Bund eine sukzessive Übernahme der Daten sowie die Festsetzung und Erhebung  von Kraftfahrzeugsteuern  in einem gestreckten Zeitraum von Februar bis Mai 2014 vor. Für Mecklenburg-Vorpommern ist die Umstellung zum 14. März 2014 vorgesehen. Bis zu diesem Stichtag bleibt das jeweilige Finanzamt für die Bürgerinnen und Bürger der direkte Ansprechpartner in Sachen Kraftfahrzeugsteuer.

Danach wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer in Mecklenburg-Vorpommern durch die Zollverwaltung übernommen. Ab diesem Zeitpunkt sollten sich die  Bürgerinnen und Bürger an das zuständige Hauptzollamt und nicht mehr an das Finanzamt wenden.

Das für Mecklenburg-Vorpommern zuständige Hauptzollamt Stralsund gewährleistet mit seinen zusätzlichen Standorten in Rostock und Neubrandenburg sowie mit weiteren Kontaktstellen im Land, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin wohnortnah z. B. Anträge auf Steuervergünstigungen einreichen sowie Kraftfahrzeugsteuerrückstände als Barzahlung begleichen können.

Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die den Bürgerinnen und Bürgern bisher von ihrem Finanzamt erteilt wurden oder noch erteilt werden, behalten auch nach dem 14. März 2014 ihre Gültigkeit. Die gewährten Steuervergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bzw. SEPA-Mandate bleiben gültig. Die Zuständigkeit für An- und Ummeldungen, Halterwechsel sowie Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen liegt auch zukünftig unverändert bei den Zulassungsbehörden.

Weitere Informationen können im Internet unter www.zoll.de und www.steuerportal-mv.de abgerufen werden. Dort sind ab dem o.g. Stichtag auch Informationen zu dem für Sie zuständigen Hauptzollamt und zu den wohnortnahen Kontaktstellen einzusehen.

Alle Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer werden ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Verwaltung durch den Zoll von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung beantwortet:

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: 0351 / 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

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