Greifswald – Am 15. Mai 2014 wurden auf der Insel Koos bei Greifswald elf gerissene Schafe gefunden. Die umgehend eingeschalteten Rissgutachter konnten nach einer Untersuchung der Schafe einen Wolf als Verursacher nicht ausschließen. Eine erste Analyse des Senckenberg Instituts in Gelnhausen hat genetische Spuren eines Wolfes am Riss nun bestätigt. „Für den Tierhalter ist dies natürlich kein schönes Ereignis. Ich betone nochmal, der Wolf gehört zu den international am strengsten geschützten Arten. Es ist ein Prädikat für die Artenvielfalt, wenn sich in Mecklenburg-Vorpommern der Wolf wieder ansiedelt. Doch natürlich müssen wir uns auch auf das Zusammenleben mit dem Wolf gewissenhaft aber unaufgeregt einstellen“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
Die betroffenen Tierhalter werden aus der Förderrichtlinie Wolf Kompensationszahlungen für die gerissenen Schafe erhalten. Der Schadensort liegt nicht im derzeit ausgewiesenen Wolfsgebiet des Landes, bisher ist in der Region keine territoriale Ansiedlung eines Wolfes bekannt.
Weitere Wolfsnachweise konnten in der Retzower Heide südlich Lübz und im Naturpark Sternberger Seenland südöstlich von Warin auf Basis von Losungsproben genetisch bestätigt werden. Die Analysen dieser drei Proben zu Herkunft, Geschlecht und Individuum laufen noch. Die Schafsrisse vom März dieses Jahres in der Nähe von Mirow wurden nach der genetischen Analyse von einem territorialen Wolfsrüden verursacht, der seit mehreren Jahren im Bereich der Kyritz-Ruppiner Heide lebt.
Die aktuellen Nachweise werden zum Anlass genommen, eine Erweiterung der Förderkulisse für Präventions-Maßnahmen („Wolfsgebiet“) zu prüfen. Die Schaf- und Ziegenhalter in den genannten Regionen sind angehalten, ihre Vorkehrungen zum Herdenschutz zu überprüfen. Empfohlen werden dabei entweder mind. 90 cm hohe stromführende Zäune mit einem Bodenabstand <20 cm bzw. Maschendrahtzäune mit mind. 120 cm Höhe. Die Zäune müssen allseitig geschlossen sein. „Ich werbe weiterhin dafür, dass Nutztierhalter innerhalb des Wolfsgebietes überprüfen, inwieweit ein entsprechender Grundschutz gegeben ist und inwieweit über den Grundschutz hinausgehende zusätzliche Präventionsmaßnahmen für die jeweilige Betriebssituation notwendig sind bzw. in Frage kommen. Außerdem möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger ermuntern, Hinweise zu möglichen Wolfsbeobachtungen zu melden und somit das Wolfsmonitoring zu unterstützen“, sagte Dr. Backhaus.
Die neuen Wolfsnachweise sind u.a. ein Ergebnis des erfolgreichen landesweiten Wolfs-Monitorings. Das Land M-V hat etwa 40 geschulte Wolfsbetreuer, die Spuren, Losungsfunde oder Sichtungsmeldungen aufnehmen und dokumentieren. Jeder Bürger, der anwesende Wölfe oder ihre Spuren beobachtet oder vermutet, sollte sich umgehend mit einem der Wolfsbetreuer in Verbindung setzen. Die Kontaktadressen und weitere relevante Informationen (Wolfsmonitoring, Rissgutachter, Managementplan Grundschutz, Karte des Wolfsgebietes, Förderrichtlinie Wolf) sind abrufbar unter: www.lung.mv-regierung.de > Rubrik Natur und Landschaft > Artenschutz > Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern oder auch auf der Seite www.wolf-mv.de.