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Patienten müssen mit neuen Zuzahlungen rechnen

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Berlin (ots) – Millionen gesetzlich versicherter Patienten müssen mit neuen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro für jedes verordnete Arzneimittel rechnen. Grund dafür ist, dass die Krankenkassen am 1. Juli ihre Erstattungshöchstbeträge für tausende Medikamente senken – und die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht im selben Maße reduzieren. Zuzahlungsbefreit sind Arzneimittel nur dann, wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) sinkt die Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente um mehr als ein Drittel von 4.800 auf 3.000 gegenüber dem Vormonat. Von rund 33.000 Arzneimitteln, die einem Festbetrag unterliegen, sinkt die Zuzahlungsbefreiungsquote demnach von fast 15 auf unter 10 Prozent.

Alle Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die gesetzlichen Krankenkassen von den Versicherten einzufordern und an die Kassen weiterzuleiten. Mit 2,0 Mrd. Euro erreichten die Patientenzuzahlungen im Jahr 2013 einen neuen Höchststand zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Durchschnitt fallen rechnerisch 2,60 Euro pro Packung an. Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat zuzahlungspflichtig oder -befreit ist. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Preises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments.

Nicht zu verwechseln mit den gesetzlichen Zuzahlungen sind dagegen Aufzahlungen oder Mehrkosten: Sie müssen vom Patienten zusätzlich entrichtet werden, wenn der Arzneimittelpreis über dem Festbetrag liegt. Allerdings können einzelne Krankenkassen bei Arzneimitteln, über die sie Rabattverträge mit Herstellern abgeschlossen haben, einen Mehrkostenverzicht für ihre Versicherten aussprechen. Für die Apotheken haben Festbetragssenkungen übrigens auch schmerzhafte Nebenwirkungen: Ein Lagerwertverlust entsteht dann, wenn Arzneimittel vor dem Stichtag zu einem höheren Preis vom Hersteller beschafft wurden, als sie danach mit der Krankenkasse abgerechnet werden können.

Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet man auf www.aponet.de

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