Berlin – Die EU hat Sanktionen gegen russische Banken verhängt, um den russischen Präsident Wladimir Putin dazu bringen, die Unterstützung der prorussischen Separatisten in der Ostukraine zu beenden. Betroffen sind auch die VTB und die Sberbank. Die österreichischen Töchter VTB und Denizbank sind von den Sanktionen ausgenommen. Das Geld der Sparer ist durch die Einlagensicherung in Österreich geschützt. test.de erklärt, was Sparer jetzt tun können.
Sanktionen gegen fünf Banken
Betroffen von den Sanktionen sind die fünf russischen Banken Sberbank, VEB, VTB, Gazprombank und Rosselkhozbank, nicht aber deren Töchter in der EU. Damit gelten die Sanktionen nicht für Direktbanken wie die VTB, die Denizbank oder Amsterdam Trade Bank, die seit Jahren auf den Bestenlisten von Finanztest für Tages- und Festgeld stehen. Das Geld bei diesen Banken ist sicher. Es unterliegt der österreichischen beziehungsweise im Falle der Amsterdam Trade Bank der niederländischen Einlagensicherung.
VTB Bank Wien wird von Österreich beaufsichtigt
Deutsche Sparer der VTB haben ihr Geld bei der Zweigniederlassung der VTB Direktbank in Frankfurt am Main angelegt und sind Kunden der österreichischen VTB Direktbank mit Sitz in Wien. Die Bank ist eine eigenständige Tochter der russischen Mutter, die sich zu zwei Dritteln in russischem Staatsbesitz befindet. Selbst wenn die russische Muttergesellschaft VTB ins Schlingern käme, wäre die österreichische Tochter davon nicht direkt betroffen. Da sie ihren Sitz in Wien und damit in der Europäischen Union hat, unterliegt sie der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA und der österreichischen „Einlagensicherung der Banken & Bankiers“. Ginge die Bank pleite, müsste die österreichische Einlagensicherung Spargeld bis zu 100 000 Euro pro Person ersetzen.
Denizbank gehört zu knapp 100 Prozent der Sberbank
Auch bei der Denizbank, die sieben Standorte in Deutschland hat, handelt es sich um eine eigenständige österreichische Universalbank mit Sitz in Wien. Die Bank gehört zu fast 100 Prozent der russischen Sberbank, der größten Bank Russlands. Die Sberbank wiederum ist ebenfalls zum größten Teil im Staatsbesitz. Auch die Denizbank unterliegt dem österreichischen Bankengesetz. Hier würden Sparer für den Fall, dass die Bank pleiteginge, ebenfalls von der österreichischen Einlagensicherung entschädigt.
Amsterdam Trade Bank
Die Amsterdam Trade Bank (ATB) ist von den Sanktionen nicht betroffen. Die Bank ist seit dem Jahr 2001 eine Tochter der russischen Alfa-Bank Gruppe, eine der größten Privatkundenbank in der Russischen Föderation. Seit 2006 ist die ATB auf dem privaten Sparmarkt in Deutschland aktiv. Sie hat eine Zulassung der niederländischen Zentralbank. Ginge sie pleite, würden die niederländische Einlagensicherung alle Sparguthaben bis 100 000 Euro pro Anleger entschädigen. Die russische Alfa-Bank Gruppe ist von den Sanktionen nicht betroffen, da sie nicht mehrheitlich vom Staat kontrolliert wird.
Was Sparer jetzt tun können
Sparer, die wegen der Sanktionen gegen die russischen Mütter von VTB Direktbank und Denizbank ein mulmiges Gefühl haben, können zunächst ihr Tagesgeld von den Banken abziehen. Andere Banken wie zum Beispiel die Ikano Bank in Wiesbaden bieten mit aktuell 1,25 Prozent Zinsen ohnehin bessere Konditionen. Dauerhaft gute Tagesgeldanbieter, die beim Tagesgeld in den vergangenen 24 Monaten mindestens 22 Mal zu den 20 besten Anbietern gehörten, sind in unserem Produktfinder Zinsen aufgelistet.
Festgeld bei VTB nicht kündbar
Schwieriger wird es, wenn Sparer ihrer Festgelder von den Banken abziehen wollen. Bei der Denizbank ist zwar eine vorzeitige Kündigung jederzeit möglich. Die Bank bestraft den vorzeitigen Abgang jedoch mit einem kompletten Zinsverlust und einer Bearbeitungsgebühr von 10 Euro. Bei der VTB Direktbank können Sparer ihr Festgeld nicht vor Ablauf der Bindungsfrist kündigen. Ausnahmen gibt es nur in Härtefällen, etwa bei Tod oder schwerer Krankheit. Sparer, die erst vor kurzem ein Konto bei einer der Banken eröffnet haben, können dies binnen einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Danach sind sie vertraglich gebunden.