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19.431 Asylanträge im Juli 2014

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Berlin – Im Juli 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
insgesamt 19.431 Asylanträge gestellt, 75,6 Prozent mehr als im Vorjahresmonat Juli 2013. Dies ist der höchste Monatswert seit Juli 1993 (20.658 Anträge).

Entschieden hat das Bundesamt im Juli 2014 über die Anträge von 10.199 Personen. 2.406 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (23,6 Prozent aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 507 Personen (5,0 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 218 Personen (2,1 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Die Zahlen im Einzelnen:

I.     Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Juli 2014 19.431 Personen Asyl beantragt, davon 16.191 als Erstanträge und 3.240 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 8.368 Personen (75,6 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 5.412 Personen (38,6 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Juli 2014 waren:

                                                              Zum Vergleich

 

 

Mai 2014

 

Juni 2014

Juli 2014

1.

Syrien

2.544

2.715

3.665

 

2.

Serbien

1.169

1.527

2.465

 

3.

Eritrea

1.195

1.299

1.951

 

4.

Irak

274

587

1.626

 

5.

Bosnien-Herzegowina

375

516

879

 

6.

Mazedonien

376

562

834

 

7.

Albanien

628

648

766

 

8.

Afghanistan

512

631

745

 

9.

Kosovo

391

320

510

 

10.

Nigeria

274

324

478

 

 

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländernim Juli 2014:

 

Asylanträge

davon:

 

 

 

Erstanträge

Folgeanträge

Gesamt

19.431

16.191

3.240

davon:

 

 

 

Syrien

3.665

3.527

138

Serbien

2.465

1.730

735

Eritrea

1.951

1.945

6

Irak

1.626

345

1.281

Bosnien-Herzegowina

879

651

228

Mazedonien

834

546

288

Albanien

766

750

16

Afghanistan

745

710

35

Kosovo

510

394

116

Nigeria

478

470

8

Die Zahl der Asylerstanträge im Juli 2014 (16.191) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (9.516 Erstanträge) um 70,2 Prozent und gegenüber dem Vormonat (12.077 Erstanträge) um 34,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Eritrea und Serbien.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im Juli 2014 (3.240) stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (1.547) um 109,4 Prozent und gegenüber dem Vormonat (1.942) um 66,8 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Irak, Serbien und Mazedonien.

Im Juli 2014 hat das Bundesamt über die Anträge von 10.199 Personen (Vorjahresmonat: 7.908, Vormonat: 8.779) entschieden. 2.406 Personen (23,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 163 Personen (1,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.243 Personen (22,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Im Juli 2014 erhielten 507 Personen (5,0 Prozent) nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juli 2014 bei 218 Personen (2,1 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 3.464 Personen (34,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.604 Personen (35,3 Prozent).

II.   Laufendes Jahr 2014

In der Zeit von Januar bis Juli 2014 haben insgesamt 97.093 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 83.964 als Erstanträge und 13.129 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (59.838 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 37.255 Personen (62,3 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Juli 2014im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren:

 

Jan-Juli 2013

Jan-Juli 2014

1.

Syrien

5.939

16.616

 

2.

Serbien

5.964

11.858

 

3.

Eritrea

462

5.949

 

4.

Afghanistan

4.504

5.298

 

5.

Albanien

399

4.680

 

6.

Mazedonien

3.76

4.589

 

7.

Irak

2.331

4.356

 

8.

Bosnien-Herzegowina

1.464

4.157

 

9.

Somalia

1.542

3.340

 

10.

Russische Föderation

11.809

3.331

 

Die Erst- und Folgeanträge verteilten sich bei den Hauptherkunftsländernvon Januar bis Juli 2014 wie folgt:

 

Asylanträge

davon:

 

 

 

Erstanträge

Folgeanträge

Gesamt

97.093

83.964

13.129

davon:

 

 

 

Syrien

16.616

15.649

967

Serbien

11.858

8.032

3.826

Eritrea

5.949

5.920

29

Afghanistan

5.298

4.952

346

Albanien

4.680

4.594

86

Mazedonien

4.589

3.064

1.525

Irak

4.356

2.471

1.885

Bosnien-Herzegowina

4.157

3.097

1.060

Somalia

3.340

3.259

81

Russische Föderation

3.331

2.672

659

Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2014 (83.964) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (52.754 Erstanträge) um 59,2 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Eritrea. Die Zahl der Asylfolgeanträge in den ersten sieben Monaten 2014 (13.129) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (7.084) um 85,3 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Irak und Mazedonien.

Von Januar bis Juli 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 70.217 Entscheidungen (Vorjahr: 39.027) getroffen. Insgesamt 14.225 Personen (20,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.066 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 13.159 Personen (18,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Weitere 3.858 Personen (5,5 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Juli 2014 bei 1.112 Personen (1,6 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 23.144 Personen (33,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 27.878 Personen (39,7 Prozent).

Ende Juli 2014 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 122.763, davon 110.755 als Erstanträge und 21.008 als Folgeanträge (Vormonat: 112.873 anhängige Verfahren, davon 102.847 Erst- und 10.026 Folgeanträge; zum 31. Juli 2013: 71.031 anhängige Verfahren, davon 65.273 Erst- und 5.758 Folgeanträge).

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