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Bundesverwaltungsgericht stärkt arbeitsfreien Sonntag

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Berlin – Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Freigabe der Sonntagsarbeit durch die hessische Bedarfsgewerbeverordnung deutlich einzuschränken (Az.: 6 CN 1.13). Darüber hinaus sei es besonders erfreulich, dass die Richter der Gewerkschaft ein Verbandsklagerecht zugestanden hätten. "Der arbeitsfreie Sonntag ist eine soziale Errungenschaft und auch heute als Tag der Ruhe, der Gemeinschaft, der Befreiung von Sachzwängen, Fremdbestimmung und Zeitdruck unverzichtbar", sagte Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesvorstandsmitglied und zuständig für den Handel, am Donnerstag. "Wir erwarten, dass jetzt der Bundesgesetzgeber seine Kompetenz nutzt und eine bundeseinheitliche rechtlich tragfähige Regelung auf den Weg bringt."

Die Richter hatten am Mittwochabend (26. November 2014) entschieden, dass für Callcenter, Videotheken und öffentliche Bibliotheken sowie für Lotto- und Totogesellschaften eine Sonntagsöffnung nicht erforderlich sei und damit eine entsprechende Verordnung des Landes Hessen für unwirksam erklärt. Mit der darin ebenfalls geregelten Freigabe der Sonn- und Feiertagsarbeit in Getränkeindustrie und -großhandel, in Fabriken zur Herstellung von Roh- und Speiseeis und im Eis-Großhandel muss sich nach Feststellung der Leipziger Richter noch einmal die Vorinstanz befassen.

"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiges Signal", unterstrich Nutzenberger. "In den vergangenen Jahren greifen immer stärker vorrangig wirtschaftliche Interessen und eine ökonomische Betrachtungsweise um sich, und ihnen werden zunehmend alle Dimensionen des menschlichen und gesellschaftlichen Lebens untergeordnet. Damit muss Schluss sein, das verfassungsrechtlich gewährleistete Regel-Ausnahme-Verhältnis von Ruhe und Arbeit muss wieder gelten, statt es durch ökonomische Gründe immer öfter in Frage zu stellen", so Nutzenberger.

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