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Deutsche Post AG: ver.di kündigt Tarifregelung zur Arbeitszeit

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Berlin – Bei der Deutschen Post stehen künftig die Tarifregelungen zur Arbeitszeit zur Disposition: "Die Konzerntarifkommission hat die tarifvertraglichen Bestimmungen zur Arbeitszeit bei der Deutschen Post AG gekündigt", sagte Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), am Dienstag (10. Februar 2015) in Berlin. Mit den 49 Regionalgesellschaften für die Paketzustellung verstoße die Deutsche Post AG gegen den mit ver.di abgeschlossenen Vertrag zum Schutz vor Fremdvergabe von Zustellaufträgen an konzerninterne oder externe Unternehmen. "Diesen einseitigen Vertragsbruch können wir nicht hinnehmen. Die Beschäftigten der Deutschen Post AG haben für den Schutz vor Fremdvergabe unter anderem mit dem Verzicht auf Kurzpausen und arbeitsfreie Tage bezahlt. Wir werden jetzt eine tarifpolitische Forderung zur Arbeitszeit entwickeln, die den Vertragsbruch kompensiert und den Vorstand zu Verhandlungen auffordern", erläuterte Kocsis.

Die von ver.di gekündigte Regelung zur Arbeitszeit aus dem Manteltarifvertrag läuft zum 31. März 2015 aus. Der Entgelttarifvertrag für die rund 140.000 Tarifbeschäftigten ist zum 31. Mai 2015 kündbar. Der bestehende Vertrag zum Schutz vor Fremdvergabe legt fest, dass die Deutsche Post AG bei der Zustellung von Briefen und Paketen maximal 990 Paketzustellbezirke fremd vergeben darf. Dies gilt nicht nur für die Vergabe an externe Unternehmen, sondern auch für konzerneigene Unternehmen.

Die Deutsche Post AG hat im Januar parallel zu der bundesweit bestehenden Niederlassungsstruktur 49 Regionalgesellschaften für die Paketzustellung gegründet. Dort sollen in einem ersten Schritt 5.000 Zustellbezirke eingerichtet werden. Schon im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen die Zahl der befristet Beschäftigten sukzessive auf über 24.000 erhöht. Nun wird ein Teil der bislang zu den Konditionen des Haustarifvertrages der Deutschen Post AG befristet Beschäftigten vor die Wahl gestellt, die Arbeit zu verlieren oder die gleiche Arbeit zu schlechteren Bedingungen bei den neu gegründeten Regionalgesellschaften fortzusetzen. Damit flüchtet die Deutsche Post AG aus dem Haustarifvertrag und entzieht sich den vorhandenen Mitbestimmungsstrukturen.

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