Bonn – Die Bundesnetzagentur will den Einsatz von Vectoring in Deutschland ermöglichen. Das geht aus dem Konsultationsentwurf hervor, den die Behörde heute veröffentlicht hat. Damit wäre eine wichtige Voraussetzung für die Investitionspläne der Telekom erfüllt.
76 Seiten stark ist die Entscheidungsvorlage der Bundesnetzagentur zu Vectoring. Darin skizziert die Behörde, unter welchen Bedingungen sie den Einsatz der neuen Breitbandtechnik genehmigen möchte. Kernpunkt des komplexen Entwurfs: Vectoring soll möglich werden.
Durch Vectoring können Haushalte Übertragungsraten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde im Download erreichen – das ist doppelt so viel wie die bisherige Geschwindigkeit über VDSL. Beim Hochladen (Upload), bietet Vectoring bis zu 40 Megabit pro Sekunde und damit deutlich mehr Bandbreite als die Kabelnetzbetreiber.
Für uns wäre mit dieser Entscheidung eine wichtige Voraussetzung für die geplanten Investitionen erfüllt. Zur Erinnerung: Wir hatten angekündigt, in den kommenden Jahren rund sechs Milliarden Euro vorrangig in den Festnetzausbau mit Vectoring investieren zu wollen. Dafür ist der Glasfaserausbau bis zu den Kabelverzweigern und die Installation der Vectoring-Technik in diesen Kästen nötig. So können wir 24 Millionen Haushalte mit der neuen Technik versorgen.
Mit ihrem Konsultationsentwurf erkennt die Bundesnetzagentur an, dass aus technischen Gründen nur ein Anbieter Vectoring an einem Kabelverzweiger installieren kann und hat dafür Regeln vorgeschlagen. Erstmals soll zudem nicht nur die Telekom dazu verpflichtet werden, die Konkurrenz in Ausbaugebieten aufs Netz zu lassen – auch die Wettbewerber müssen entsprechende Vorleistungen anbieten, wenn sie Vectoring einsetzen.
Allerdings gibt uns der Entwurf der Behörde keine endgültige Rechtssicherheit. Wesentliche Regelungen stehen unter dem Vorbehalt eines bestimmten Vorleistungsangebotes (Bitstrom-Anschluss). Dieses Angebot muss in einem weiteren zeitaufwändigen und bürokratischen Verwaltungsverfahren bei der Bundesnetzagentur festgelegt werden. Zudem macht es uns der Entwurf deutlich schwerer, im ländlichen Raum zu investieren. Das Problem: Wo es keine zweite Infrastruktur gibt – beispielsweise durch einen Kabelnetzbetreiber – soll es für die Telekom fast unmöglich sein, Wettbewerbern, die einzelne Kabelverzweiger erschlossen haben, zu kündigen, um ein Ortsnetz auszubauen. In diesen Gebieten werden die Wettbewerber gefordert sein, ihren Worten Taten folgen zu lassen und tatsächlich auf dem Land mehr zu investieren.
Wie funktioniert Vectoring?
Vectoring ermöglicht durch den Ausgleich von elektromagnetischen Störungen zwischen den Leitungen eine Verdoppelung der Bandbreite. Um diesen Ausgleich zu ermöglichen, muss der Betreiber allerdings die Kontrolle über sämtliche Leitungen am Kabelverzweiger haben. Das bedeutet: Andere Betreiber können dort keine eigene Technik installieren. Die Telekom besitzt insgesamt rund 330.000 Kabelverzweiger, die Wettbewerber haben davon circa 8.200 mit eigenen Leitungen angebunden (2,3 Prozent).
Im Dezember 2012 hatten wir einen Antrag für den Vectoring-Einsatz gestellt und waren damit deutlich auf die Wettbewerber zugegangen. Darauf basiert der Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur, zu dem Interessierte bis zum 10. Mai 2013 Stellung nehmen können. Anschließend geht die Entscheidung nach Brüssel. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, tritt die Regelung in Kraft.