Berlin – Nach den Urteilen des Bundesgerichtshof zu Schönheitsreparaturen steht fest: Die Klauseln in Millionen von Mietverträgen sind unwirksam. Viele Mieter, die ohne wirksame Verpflichtung renoviert haben, können jetzt vom Vermieter Erstattung oder Bezahlung des Werts der Arbeiten verlangen.
Aufgepasst – Ansprüche verjähren schnell
Forderungen von Mietern wegen zu Unrecht erbrachter Schönheitsreparaturen verjähren nur sechs Monate nach Ende des Mietvertrags. Entscheidend ist dabei nicht, wann die Mieter ausgezogen sind, sondern bis wann der Mietervertrag lief. Bei einer Kündigung ist das das Ende der Kündigungsfrist. Vereinbaren Mieter und Vermieter ein vorzeitiges Ende des Mietvertrags, entscheidet dieses Datum. Um die Verjährung zu stoppen, reicht es nicht aus, die Erstattung gezahlter Beträge oder die Bezahlung des Werts von Renovierungsarbeiten vom Vermieter zu fordern. Dazu sind gerichtliche Schritte nötig. Wer sich auskennt, kann diese selbst einleiten. Doch dabei geschehen schnell Fehler. test.de empfiehlt deshalb, spätestens fünfeinhalb Monate nach Ende des Mietvertrags einen Anwalt oder den Mieterverein einzuschalten.
Auch die Anwaltskosten müssen erstattet werden
Wer als Mieter zuvor rechtzeitig selbst Erstattung von Renovierungskosten fordert, hat auch Anspruch auf Ersatz aller Anwaltshonorare. Aber aufgepasst: Wer dem Vermieter wegen der drohenden Verjährung vor Einschaltung des Anwalts nicht mehr als zwei Wochen Zeit für die Erfüllung der Forderung geben kann, muss die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts wahrscheinlich selbst zahlen.
Wer jetzt Geld zurückfordern darf
Anspruch auf Erstattung von Zahlungen oder Bezahlung von Renovierungsarbeiten haben alle Mieter, in deren Vertrag sich eine Schönheitsreparaturenklausel findet, die nach den strengen Kriterien des Bundesgerichtshofs nicht wirksam ist. Die beiden aktuellen Urteile betreffen
• Klauseln, die dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheits
reparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegen
• und so genannte Quotenabgeltungsklausel, wonach der Mieter einen Teil der Reno
vierungskosten zahlen soll, wenn eine Renovierung bei Auszug noch nicht erforderlich
ist.
• Unwirksam sind auch zahlreiche weitere Schönheitsreparaturklauseln vor allem in
älteren Verträgen.
So fordern Sie richtig
Einfach ist die Rückforderung für Mieter, von denen der Vermieter aufgrund einer unwirksamen Klausel eine Zahlung verlangt hat. Sie können Erstattung der Zahlung fordern. Ähnlich einfach: Sie haben für eine vom Mietvertrag unwirksam vorgeschriebene Renovierung einen Maler beauftragt und diesen bezahlt. Solange der Preis nicht überhöht war und der Handwerker anständig gearbeitet hat, können Sie die Zahlung des Rechnungsbetrags vom Vermieter verlangen. Schwieriger wird es, wenn Sie selbst renoviert haben. Sie haben gegen den Vermieter eigentlich Anspruch auf Ersatz des Werts ihrer Arbeiten. Er bemisst sich nach der Rechtsprechung des BGH aber nur nach dem, was Sie als Kosten für das notwendige Material sowie als Vergütung für die Arbeitsleistung Ihrer Helfer aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis aufgewendet haben oder hätte aufwenden müssen. Außerdem haben Sie Anspruch auf einen Ausgleich für den Einsatz Ihrer Freizeit. Einzelne Gerichtsurteile und Mietrechts-Spezialisten halten acht bis zwölf Euro pro Stunde für angemessen. Kommt es zum Rechtsstreit, kann der zuständige Richter Ihren Aufwand schätzen.