Seelow/Potsdam – Es sind die ersten Fälle der Vogelgrippe H5N1 in einem brandenburgischen Entenmast-Betrieb aufgetaucht, kurz nach der Feststellung wurde der gesamte Bestand von gut 14.000 Tiere zur Tötung freigegeben. Es wurde ein Hygiene Sperrkreis von einem Kilometer um den besagten Betrieb eingerichtet, der für 21 Tage gilt. In dieser Zeit steht das ganze Geflügel unter ständiger Beobachtung und Halter von Tieren sind verpflichtet Krankheitssymptome sofort zu melden.
Die nachgewiesene Vogelgrippe H5N1 in einem Betrieb nahe Seelow scheint allerdings von der weniger gefährlichen „nicht hoch pathogenen“ Variante zu sein. Dieses stellte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Ostseeinsel Riems bereits am Freitagabend fest. Nach aktuellen Informationen soll keine Gefahr für die Bevölkerung bestehen.
Um festzustellen ob ein Tier erkrankt ist, sind äußere Merkmale bereits sichtbar. Wenn das erkrankte Tier eine anormale Kopfhaltung aufweist und sichtbarer Ausfluss an Augen und Schnabel erkennbar ist. Die meisten Tiere verweiger ihr Futter und Niesen ständig, auch ein Stupfes Federkleid ist sofort erkennbar. Die einzige Ausnahme seien Wildvögel, da diese sehr oft keine Anzeichen der Krankheit aufweisen.
Sollte man dieser Anzeichen beobachten ist sofort das zuständige Veterinäramt zu verständigen, da diese Tiere dann „tierschutzgerecht“ getötet werden müssen.
Seit Anfang Januar ist es drei Jahren her, dass in Deutschland eine H5N1-Infektion ausgebrochen oder festgestellt wurde.