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Warnung vor neuer Inkassowelle

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Rostock – Anlass sind Mahnbriefe einer "EXCON Forderungsmanagement SRL". In den vorliegenden Schreiben werden offene Forderungen von 189,49 Euro eingefordert. Angegeben sind eine Adresse in Deutschland und Telefonnummern in den Niederlanden. Bei Nichtzahlung wird die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens angedroht. Im Gegensatz zu früheren ähnlichen Mahnwellen enthalten diese Schreiben keine offensichtlichen Rechtschreibfehler. Jedoch soll laut beigefügtem Überweisungsvordruck das Geld auf rumänische Konten überwiesen werden. Grund und Datum der vermeintlichen Forderung sowie eine Firmenbezeichnung des Auftraggebers, für den die Forderung angemahnt wird, sind nicht genannt. Diese Schreiben verstoßen somit auch gegen Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen.

Die Verbraucherzentrale rät: Nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall den geforderten Geldbetrag überweisen und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei erstatten. Grundsätzlich muss man nur dann zahlen, wenn ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde. In den amtlichen Rechtsanwalts- und Inkasso-Verzeichnissen im Internet kann man sich darüber informieren, ob die Absender glaubwürdig sind. Unter der Adresse www.rechtsdienstleistungsregister.de sind die im Auftrag des Bundes und der Länder zugelassenen Inkassounternehmen zu finden.

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