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Fehler­hafte Kredit­verträge: Widerrufs­recht soll im Juni erlöschen

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Schwerin – Das Widerrufs­recht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilien­kredit­verträgen mit fehler­hafter Belehrung soll 2016 erlöschen. Bislang galt dieses Recht von Kredit­kunden unbe­fristet. Betroffen sind Verträge, in denen es insgesamt um Kredite in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro geht. Der Widerruf solcher Verträge bringt viel Geld. Kreditnehmer können mit vielen tausend Euro rechnen. Jetzt läuft die Zeit. Voraus­sicht­lich am 21. Juni 2016 soll letzter Tag für den Widerruf von Altverträgen sein. test.de sagt, was Kreditnehmer sofort tun sollten.

Streit ums Widerrufs­recht

Recht­licher Hintergrund: Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilien­kredit­verträgen sind die Widerrufs­belehrungen fehler­haft. Kreditnehmer können solche Verträge auch heute noch widerrufen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise viele tausend Euro sparen. Bisheriger Rekord in der test.de-Liste mit verbraucherfreundlichenUrteilen und Vergleichen: Ein Kunde der BW Bank erhält über 64 670 Euro Vorfälligkeits­entschädigung zurück, wenn die Verurteilung der Bank durchs Land­gericht Stutt­gart rechts­kräftig wird. Zinsen kommen noch dazu.

Tipp: Einzel­heiten, Tipps, Muster­texte und Excel-Arbeits­blätter liefert test.de im Special Raus aus teuren Kreditverträgen.

Gesetz­entwurf im Bundes­tag

Justiz- und Finanz­ministerium arbeiten seit Monaten an einer Gesetzes­änderung. Jetzt sind sich die Abge­ordneten der Regierungs­fraktionen offen­bar einig: Das bislang ewige Widerrufs­recht soll so schnell wie möglich erlöschen. Einen entsprechenden Gesetzes­entwurf hat das Kabinett am 27. Januar 2016 verabschiedet. Voraus­sicht­lich am 21. Juni 2016 soll letzter Tag für den Widerruf zwischen 2002 und 2010 geschlossener Verträge mit fehler­hafter Widerrufs­belehrung sein. Insider haben keinen Zweifel, dass das von der Regierung geplante Gesetz Bundes­tag und Bundes­rat zügig passieren wird.

Betroffene sind jetzt unter Zeit­druck

Der Parlamentarische Staats­sekretär im Bundes­verbraucher­ministerium, Ulrich Kelber (SPD) erklärte, dass Betroffene jetzt noch knapp ein halbes Jahr lang prüfen könnten, ob die Widerrufs­belehrung in den damaligen Verträgen fehler­haft war und dann gegebenenfalls von ihrem Widerrufs­recht Gebrauch machen. Das klingt nach einer groß­zügigen Regelung. Tatsäch­lich aber braucht der Widerruf eines Kredit­vertrags viel Zeit und Vorbereitung. Die Monate bis zum Inkraft­treten des Gesetzes gehen schnell vorbei. Das sollten Verbraucher, die zwischen 2002 und 2010 einen Kredit­vertrag abge­schlossen haben und sich die Chance auf den Kredit­widerruf sichern wollen, sofort tun:

  • Vertrags­unterlagen. Suchen Sie die Vertrags­unterlagen heraus. Lassen Sie die Verbraucherzentrale Hamburg oder auch einen in Widerrufs­fällen erfahrenen Rechts­anwalt die Widerrufs­belehrung prüfen. Einen Eindruck davon, welche Verträge falsche Widerrufs­belehrung enthielten, verschafft Ihnen unsere nach Banken und Vertrags­daten sortierte Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen und die Liste der Verbraucherzentrale Hamburg mit den Ergebnissen der Prüfung von fast 2 000 Kredit­verträgen.
  • Anschluss­kredit. Prüfen Sie, ob und wie viel Geld Sie brauchen, um die Bank nach Widerruf auszubezahlen. Wenn Sie einen Anschluss­kredit brauchen, holen Sie konkrete Angebote ein. Die müssen nicht unbe­dingt recht­lich verbindlich sein. Wenn Sie alle Fragen korrekt beant­worten, sind auch unver­bindliche Angebote verläss­lich.
  • Abge­wickelte Verträge. Sie können Ihren Kredit­vertrag auch widerrufen, wenn er schon längst abbezahlt oder abge­löst ist. Der Vertrag ist rück­abzuwickeln. Wenn Sie eine Vorfälligkeits­entschädigung gezahlt haben, hat die Bank oder Sparkasse Ihnen diese zu erstatten und heraus­zugeben, was sie mit ihrem Geld erwirt­schaftet hat.
  • Muster­texte. Detaillierte und fort­laufend aktualisierte Informationen, Tipps, Muster­texte für den Widerruf und ein Excel­arbeits­blatt zur Abschät­zung der Folgen eines Widerrufs finden Sie im Special Raus aus teuren Kreditverträgen. Beachten Sie: Ihre Widerrufs­erklärung muss Ihrer Bank oder Sparkasse spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016 zugehen. Am 22. Juni 2016 um 0 Uhr wird es abge­laufen sein, wenn die von der Bundes­regierung vorgeschlagene Regelung Gesetz wird und dieses wie geplant in Kraft tritt.
  • Durch­setzung. Zur Durch­setzung des Widerrufs­rechts müssen Sie wahr­scheinlich einen Rechts­anwalt einschalten und oft genug auch vor Gericht ziehen. Das brauchen Sie aber jetzt noch nicht zu entscheiden. Aktuell entwickelt die Recht­sprechung sich verbraucherfreundlich. Erste Entscheidungen des Bundes­gerichts­hofs stehen an. Die test.de-Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen enthält schon jetzt über 1000 Einträge. Haben Sie Ihren Vertrag widerrufen, können in aller Ruhe abwarten, was geschieht.
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