Schwerin – Das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung soll 2016 erlöschen. Bislang galt dieses Recht von Kreditkunden unbefristet. Betroffen sind Verträge, in denen es insgesamt um Kredite in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro geht. Der Widerruf solcher Verträge bringt viel Geld. Kreditnehmer können mit vielen tausend Euro rechnen. Jetzt läuft die Zeit. Voraussichtlich am 21. Juni 2016 soll letzter Tag für den Widerruf von Altverträgen sein. test.de sagt, was Kreditnehmer sofort tun sollten.
Streit ums Widerrufsrecht
Rechtlicher Hintergrund: Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilienkreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Kreditnehmer können solche Verträge auch heute noch widerrufen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise viele tausend Euro sparen. Bisheriger Rekord in der test.de-Liste mit verbraucherfreundlichenUrteilen und Vergleichen: Ein Kunde der BW Bank erhält über 64 670 Euro Vorfälligkeitsentschädigung zurück, wenn die Verurteilung der Bank durchs Landgericht Stuttgart rechtskräftig wird. Zinsen kommen noch dazu.
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Gesetzentwurf im Bundestag
Justiz- und Finanzministerium arbeiten seit Monaten an einer Gesetzesänderung. Jetzt sind sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen offenbar einig: Das bislang ewige Widerrufsrecht soll so schnell wie möglich erlöschen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Kabinett am 27. Januar 2016 verabschiedet. Voraussichtlich am 21. Juni 2016 soll letzter Tag für den Widerruf zwischen 2002 und 2010 geschlossener Verträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung sein. Insider haben keinen Zweifel, dass das von der Regierung geplante Gesetz Bundestag und Bundesrat zügig passieren wird.
Betroffene sind jetzt unter Zeitdruck
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Ulrich Kelber (SPD) erklärte, dass Betroffene jetzt noch knapp ein halbes Jahr lang prüfen könnten, ob die Widerrufsbelehrung in den damaligen Verträgen fehlerhaft war und dann gegebenenfalls von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das klingt nach einer großzügigen Regelung. Tatsächlich aber braucht der Widerruf eines Kreditvertrags viel Zeit und Vorbereitung. Die Monate bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gehen schnell vorbei. Das sollten Verbraucher, die zwischen 2002 und 2010 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben und sich die Chance auf den Kreditwiderruf sichern wollen, sofort tun:
- Vertragsunterlagen. Suchen Sie die Vertragsunterlagen heraus. Lassen Sie die Verbraucherzentrale Hamburg oder auch einen in Widerrufsfällen erfahrenen Rechtsanwalt die Widerrufsbelehrung prüfen. Einen Eindruck davon, welche Verträge falsche Widerrufsbelehrung enthielten, verschafft Ihnen unsere nach Banken und Vertragsdaten sortierte Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen und die Liste der Verbraucherzentrale Hamburg mit den Ergebnissen der Prüfung von fast 2 000 Kreditverträgen.
- Anschlusskredit. Prüfen Sie, ob und wie viel Geld Sie brauchen, um die Bank nach Widerruf auszubezahlen. Wenn Sie einen Anschlusskredit brauchen, holen Sie konkrete Angebote ein. Die müssen nicht unbedingt rechtlich verbindlich sein. Wenn Sie alle Fragen korrekt beantworten, sind auch unverbindliche Angebote verlässlich.
- Abgewickelte Verträge. Sie können Ihren Kreditvertrag auch widerrufen, wenn er schon längst abbezahlt oder abgelöst ist. Der Vertrag ist rückabzuwickeln. Wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, hat die Bank oder Sparkasse Ihnen diese zu erstatten und herauszugeben, was sie mit ihrem Geld erwirtschaftet hat.
- Mustertexte. Detaillierte und fortlaufend aktualisierte Informationen, Tipps, Mustertexte für den Widerruf und ein Excelarbeitsblatt zur Abschätzung der Folgen eines Widerrufs finden Sie im Special Raus aus teuren Kreditverträgen. Beachten Sie: Ihre Widerrufserklärung muss Ihrer Bank oder Sparkasse spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016 zugehen. Am 22. Juni 2016 um 0 Uhr wird es abgelaufen sein, wenn die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung Gesetz wird und dieses wie geplant in Kraft tritt.
- Durchsetzung. Zur Durchsetzung des Widerrufsrechts müssen Sie wahrscheinlich einen Rechtsanwalt einschalten und oft genug auch vor Gericht ziehen. Das brauchen Sie aber jetzt noch nicht zu entscheiden. Aktuell entwickelt die Rechtsprechung sich verbraucherfreundlich. Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stehen an. Die test.de-Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen enthält schon jetzt über 1000 Einträge. Haben Sie Ihren Vertrag widerrufen, können in aller Ruhe abwarten, was geschieht.