Schwerin – Wie hoch sind die Forderungen und wie setzen sie sich zusammen?Bereits 2015 werteten die Verbraucherzentralen über 1.400 Fälle zu Inkassodiensten aus und überprüften, inwieweit die gesetzlichen Informationspflichten umgesetzt wurden. Ab sofort bis zum 30.6.2016 stehen in einer weiteren Untersuchung nun die Höhe und Zusammensetzung der Inkassoforderungen im Fokus.
Inkassokosten in Höhe von 80 Euro für eine Forderung von 6 Cent, ist das berechtigt? Solche und ähnliche Fälle untersucht die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Bis zum 30. Juni 2016 gelangen alle Inkassofälle in die Auswertung, mit denen Verbraucher sich zur Beratung an die Verbraucherzentralen wenden. Aber auch ohne eine Beratung können Betroffene ihre Inkasso-Schreiben in Kopie an die Verbraucherzentrale MV senden.
„Wir möchten uns genau die Zusammensetzung der Rechnungen ansehen und herausfinden, welche Gebühren in welcher Höhe verlangt werden. Denn bislang gibt es keine eindeutige Regelung wie hoch die Gebühren der Inkassodienste sein dürfen“, sagt Berater StephanTietz. Klar ist bislang: Inkassodienstleister dürfen zumindest nicht mehr Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Auffällig ist jedoch, dass Inkassounternehmen neben dem eigentlichen Entgelt häufig weitere Kostenpositionen, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren und unberechtigte Recherche- und Ermittlungskosten, berechnen. Die Inkassokosten sind dabei eigentlich abhängig von der Höhe der ausstehenden Zahlung. Je höher diese ist, desto höher ist auch die Inkassorechnung. Eine Übersicht bietet die Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Verbraucher können Inkassoschreiben am besten per E-Mail an umfrage@nvzmv.de oder per Post (Stichwort: Inkasso-Aktion, Verbraucherzentrale MV, Dr.-Külz-Straße 18, 19053 Schwerin) einsenden. Ratsuchende können sich an die bekannten Beratungsstellen des Landes wenden.