Schwerin – Mit dem Energieausweis erhält man eine Fülle an Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes bzw. einer Immobilie. Die Vorhersehbarkeit von Energiekosten und deren Kalkulierbarkeit für den Verbraucher wird bzw. ist möglich.Durch die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) kommt den Energieausweisen vor allem bei Verkauf oder Neuvermietung von Wohnungen und Gebäuden größere Bedeutung zu. Die EnEV schreibt vor, wer den Energieausweis wann und zu welchem Anlass bereithalten bzw. vorlegen muss.
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen: Der Bedarfsausweis stellt den berechneten Energiebedarf eines Gebäudes dar. Der einfachere Verbrauchsausweis beurteilt den Energieverbrauch eines Gebäudes. Beide Ausweise beurteilen die Energieeffizienz anhand von Vergleichswerten. Neben der wichtigen Frage, welchen Energieausweis der Verbraucher wählen muss, werden auch die Ausweisauswahl beeinflussende terminliche Fristen in der EnEV beschrieben. Diese ist vorrangig vom Baujahr, von der Anzahl der Wohneinheiten und vom energetischen Zustand der Immobilie abhängig. Wer vorhat einen Energieausweis zu beantragen, muss sich mit der Frage beschäftigen, welcher Personenkreis für die Ausstellung eines gültigen Ausweises in Frage kommt. Auch hier gibt die EnEV Auskunft und bringt Licht in den Dschungel der vielen Anbieter. Die grundsätzliche Gültigkeit eines aktuell ausgestellten Ausweises beträgt 10 Jahre ab dem Datum der Ausstellung, jedoch gibt es einige Ausnahmeregeln für ältere Ausweise.
Es stellt sich immer häufiger die Frage, wer ordnungswidrig im Hinblick auf die Energieausweisausstellung bei einer Nichtberücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben handelt. Die Beantwortung ist je nach Sachverhalt bei der Energieausweisausstellung unterschiedlich und bedarf einer Fallbetrachtung. Inzwischen wird jeder Energieausweis bundeszentral beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für eventuelle spätere Stichprobenauswertungen mit einer eigenen Registriernummer erfasst.
Bei Fragen zum Energieausweis, der EnEV, zu Bundes- und Landesförderprogrammen und dem effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einen Termin in einem der 27 Energieberatungsstützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Anmeldung erforderlich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder unter 0381 – 2087050. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.