Schwerin – Etwa 38.000 Schülerinnen und Schüler verlassen in diesen Wochen in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die allgemein bildenden Schulen.
Die meisten dieser Jugendlichen nehmen eine Berufsausbildung auf oder beginnen in den nächsten Monaten ein Studium. Spannende und persönliche Veränderungen, die auch den monatlichen Bezug des Kindergeldes betreffen können.
„In dieser Lebensphase stehen Veränderungen an, auch beim Anspruch auf Kindergeld. Damit die Kindergeldzahlung nicht eingestellt wird, also „ohne Unterbrechung“ weitergezahlt wird, brauchen wir die dazugehörigen Mitteilungen und Nachweise der Eltern. Zurzeit werden durch die Familienkasse Nord Anschreiben an die Eltern verschickt, deren Kinder ihre Schule beendet haben und die älter als 18 Jahre sind. Betroffen sind hiervon ca. 50.000 Kinder in den drei Bundesländern“, erklärt der Leiter der Familienkasse Nord, Guntram Bombor.
Veränderungen sollten innerhalb von vier Monaten nach Ende der Schulausbildung, einschließlich der Nachweise, mitgeteilt werden. Eine Kopie der Studienbescheinigung oder des unterzeichneten Ausbildungsvertrages wäre schon ausreichend. Zahlreiche vorbereitete Formulare sind über den Formulardienst www.familienkasse.de zu finden.
„Dauert die Unterbrechung länger, genügt der Nachweis, dass sich das Kind um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht, beispielsweise anhand von Bewerbungsschreiben“ ergänzt Bombor. Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in wenigen Einzelfällen notwendig, z. B. wenn sich das Kind entscheidet, direkt in das Berufsleben zu starten, sich also um einen Arbeitsplatz bemüht.
Eltern können sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800 4 555 5 30 zu erreichen.
Für alle drei norddeutschen Bundesländer gelten folgende Kommunikationswege:
• die zentrale Postanschrift: Familienkasse Nord, 20069 Hamburg
• E-Mail: Familienkasse-Nord@arbeitsagentur.de
Die Familienkasse Nord mit Sitz in Hamburg ist für die drei norddeutschen Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und zuständig. In diesen drei Ländern erhalten derzeit 664.000 Eltern für 1.073.000 Kinder ihr Kindergeld.