Schwerin – Als Katharina mit ihrem Hund Paule zum Gassi gehen aufbrach, wusste sie noch nicht, dass sie ohne ihren geliebten Vierbeiner und völlig verzweifelt heimkehren würde. Denn während des Spazierganges geschah das Unfassbare: Obwohl Paule in der Regel aufs Wort hört, stürmte er an diesem Tag übermütig auf die Straße, weil er glaubte, sein Herrchen auf der anderen Seite gesehen zu haben. Ein schwerwiegender Irrtum. Paule wurde von einem Auto erfasst und schwer verletzt. „Wenig später erlöste unsere Tierärztin meinen treuen Freund“, erzählt Katharina traurig.
Zusätzlich zu der alles überschattenden Trauer, musste sich Katharina plötzlich mit der Frage auseinandersetzen, wie sie Paule würdevoll bestatten soll. „Ich habe da nie drüber nachgedacht, immerhin war Paule erst drei Jahre alt“, sagt sie. „Ich war völlig ratlos, denn er war mein erstes Tier, und ich hatte gar keine Erfahrung mit so etwas.“ So wie Paules Frauchen geht es vielen Tierhaltern, denn niemand denkt gerne darüber nach, was ist, wenn der tierische Liebling nicht mehr lebt. Um der zusätzlichen Belastung im Trauerfall zuvor zu kommen, rät TASSO e.V. aber dennoch, sich frühzeitig mit dieser Frage zu beschäftigten.
Für immer im eigenen Garten
Eine besonders beliebte und schöne Möglichkeit ist der heimische Garten. „Die gesetzliche Regelung erlaubt es, Heimtiere auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände‘, also im eigenen Garten, zu begraben“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. In der Durchführungsverordnung zum Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz sind die weiteren Voraussetzungen zu finden. „Das Tier darf nicht an einer ansteckenden Krankheit oder einer Seuche gestorben sein, zudem darf das Grundstück weder in einem Wasserschutzgebiet noch in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen“, erläutert Ann-Kathrin Fries weiter. Da der Körper des verstorbenen Tieres mit einer ausreichenden, mindestens aber 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube bedeckt sein muss, ist es beim heimischen Begräbnis wichtig, die Grube tief genug auszuheben. Einen Meter tief sollte sie schon sein.
Beim Tierarzt lassen
Wenn das Haustier beim Tierarzt gestorben ist, informiert dieser die Halter sicherlich auch gerne über die verschiedenen Möglichkeiten. Die meisten Tierärzte bieten an, sich um den Körper des verstorbenen Tieres zu kümmern. Das bedeutet allerdings in der Regel, dass das Tier zur kommunalen Tierkörperbeseitigung gebracht wird. Dort wird der Körper des Tieres dann zu Tierfett oder Tiermehl verarbeitet. Das kostet zwischen 20 und 30 Euro. Der Halter kann sein Haustier auch selbst dort hinbringen und vor Ort Abschied nehmen. Viele Menschen möchten ihre geliebten Haustiere jedoch auf eine würdevollere Art und Weise bestatten.
Eine Urne mitnehmen
Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Vierbeiner in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Größe und Gewicht des Tieres. Sie hängen auch davon ab, ob es alleine oder zusammen mit anderen verbrannt wird. Wird es alleine kremiert, sind die Kosten deutlich höher (im Durchschnitt rund 300 Euro), aber dafür kann der Halter die Asche seines tierischen Freundes auch mit nach Hause nehmen.
Letzte Ruhestätte Tierfriedhof
Im Trend liegen zurzeit auch Tierfriedhöfe. In vielen Städten gibt es bereits diese letzte Ruhestätte speziell für Haustiere. Eine schöne wenngleich teure Lösung. Schon für die Beisetzung fallen einige hundert Euro an, hinzu kommt die Miete für das Grab. Vereinzelt gibt es sogar schon Friedhöfe, auf denen sich Menschen gemeinsam mit ihren Tieren begraben lassen können, zum Beispiel in Essen. Dort können verstorbene Hunde und Katzen bestattet werden, und wenn Herrchen oder Frauchen sterben, wird ihre Urne neben der des Tieres begraben.
Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden, wir wünschen allen, die sich dieser schweren Situation stellen müssen, viel Kraft. Katharina hat ihren Paule schließlich auf einem kleinen Tierfriedhof im Nachbarort bestatten lassen.