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Änderungen der Pflegeversicherung einfach erklärt

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Schwerin – Ab dem 01. Januar 2017 wird die Pflegeversicherung eine grundlegende Reform erleben, durch die sich Änderungen in den Leistungen und Möglichkeiten der Hilfen für Pflegebedürftige ergeben.

Pflegestufen werden Pflegegrade, der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird neu definiert, die Pflege soll außerdem entbürokratisiert werden: Dies sind nur einige der Änderungen, die das Pflegestärkungsgesetz II ab Januar 2017 bringen wird. Die Abteilungsleiterin Wohnen und Pflegen des >>Augustenstift zu Schwerin<< Margret Fromm-Ehrich wird die Änderungen erklären und Fragen dazu beantworten. Der Informationsabend findet am 05. Oktober um 17 Uhr im Schleswig-Holstein-Haus statt. Im Anschluss an den Vortrag wird zur Gesprächsrunde eingeladen. Anmeldungen sind nicht erforderlich. Nachfragen zur Veranstaltung können zudem gern an das >>Zentrum Demenz<< unter der Telefonnummer (0385) 52133818 gestellt werden.

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