Coburg (ots) – Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes blaues gegen ein neues grünes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da. Konsequenz: Passiert ein Unfall, den der unversicherte Fahrer verursacht hat, haftet der mit seinem gesamten Vermögen. Gerade wenn Menschen verletzt werden, kommen mehrere tausend Euro schnell zusammen. Zum Beispiel trägt die Krankenkasse des Verletzten zwar die Behandlungskosten, doch holt sie sich das Geld im Nachhinein vom Unfallverursacher wieder zurück.
Überdies macht sich ein Fahrer ohne Versicherungsschutz strafbar. Erwischt ihn die Polizei, erstattet sie Anzeige. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich ein Unfall ereignet hat oder nicht. Wer ohne gültiges Kennzeichen unterwegs ist, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz. – Die neuen grünen Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Die HUK-COBURG bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung für Kleinkrafträder mit 100 Millionen Euro Deckung ab 45 Euro pro Jahr an. Eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bekommt man bereits ab 32 Euro jährlich.