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Lebensgefahr für Hunde im geparkten Auto

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Hattersheim(profact) – Der Sommer bricht mit aller Macht über uns herein, Temperaturen von weit über 30 Grad allenthalben. Damit werden sich viele tierische Tragödien abspielen: Autofahrer parken in praller Sonne – mit dem Hund im Fahrzeug

„Dabei reichen schon eigentlich harmlose 20 Grad Außentemperatur, um das Innere des Wagens in wenigen Minuten auf über 50 Grad aufzuheizen“, erklärt Philip McCreight von TASSO. „Das hat eine TASSO-Mitarbeiterin in einem Selbsttest ausprobiert. Für einen Hund würde das akute Lebensgefahr bedeuten, ein paar Zentimeter heruntergelassene Seitenscheiben bringen dabei so gut wie keine Abkühlung!“ Selbst wenn der Wagen im Schatten abgestellt wurde, sei dies oft keine Lösung, so der Tierschützer. „Die Sonne wandert. Wer das nicht bedenkt, handelt unverantwortlich.“

Wie recht McCreight mit dieser Aussage hat, zeigt ein Fall, der sich im bayrischen Landshut abpielte. Polizeibeamte mussten einen bereits kollabierten Hund aus einem in praller Sonne geparkten Auto befreien. Laut Medienberichten herrschten 27 Grad Außentemperatur, das Auto hatte etwa eine Stunde mit spaltbreit geöffneten Fenstern in praller Sonne gestanden. Gegen den 65-jährigen Hundebesitzer habe die Polizei Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.

Plakate und Infokarten zur Aufklärung

Zur Aufklärung über solch leichtfertiges Verhalten stellt TASSO Plakate und Infokarten bereit, die Tierfreunde beispielsweise auf Parkplätzen an Supermärkten, Zoos oder Vergnügungsparks verteilen können. „Das Material ist kostenlos und kann auf unserer Website unter www.tasso.net/Hund-im-Backofen angefordert werden“, sagt McCreight und empfiehlt denjenigen, die einen apathisch wirkenden, stark hechelnden Hund in einem geparkten Auto entdecken, einen Anruf bei der Polizei. Außerdem sollte der Besitzer ausfindig gemacht werden, beispielsweise durch einen Ausruf in den angrenzenden Geschäften oder über die Verantwortlichen von Zoos und Parks.

„Die Polizeibeamten werden wahrscheinlich bei Gefahr für das Tier eine Scheibe des Wagens einschlagen und den Hund befreien“, so McCreight. Und wenn die Beamten gar nicht oder nicht rechtzeitig kommen? „In solchen Fällen spielt die Verhältnismäßigkeit eine große Rolle: Das Leben des Hundes gegen die Kosten einer Seitenscheibe. Tierschützer wissen, wie sie sich in solchen Fällen entscheiden müssen.“ Die Kosten für den Einsatz der Polizei jedenfalls hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) der Hundebesitzer zu tragen. „Außerdem kann er mit einer Anzeige wegen Tierquälerei rechnen“, ergänzt der TASSO-Chef.

Joachim Fritz von der „Kleintierklinik am Landratsamt“ in Heilbronn: „Ein Hitzschlag ist ein medizinischer Notfall, und das Tier muss so schnell wie möglich in tierärztliche Behandlung!“ Er empfiehlt, den Hund mit nicht zu kaltem Wasser richtig nass zu machen und es im Fell einzumassieren. Anschließend sollte der nasse Hund im Auto bei geöffneten Fenstern oder stark blasender Klimaanlage so schnell wie möglich zum nächsten Tierarzt gebracht werden. „Je schneller das Wasser verdunstet, desto schneller kühlt sich der Körper des Hundes ab, und desto geringer ist die Gefahr von Folgeschäden“, sagt er.

Hier sehen Sie, was sich im Sommer in einem Auto abspielt:

http://www.youtube.com/watch?v=FRf9C_WYkA4

 

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