Der Hund ist bekanntlich des Menschen bester Freund. Seine Domestizierung, die bereits mindestens fünfzehn bis hunderttausend Jahre vor unserer Zeitrechnung begann, ist sozusagen eine Erfolgsgeschichte für beide Spezies. Die Züchtung verschiedener Hunderassen ist vor allem der Nutzung des Hundes als Jagdhund, Hirtenhund, Wachhund oder Blindenhund zu verdanken, was sich vor allen Dingen im Körperbau sowie im Charakter bzw. dem Wesen des Tieres bemerkbar macht. Mit der Technisierung und Umstrukturierung von Haltungsbedingungen für Weidetiere sowie dem Einbau von Alarmanlagen in Häusern hat sich die Anschaffung eines Hundes eher auf die Freizeitgestaltung und der Einbindung als Familienhund konzentriert.
Viele Immobilienbesitzer, Hauseigentümer oder potenzielle Käufer fragen sich demnach, ob ein Hund bzw. die Hundehaltung eine Immobilie im Wert reduziert. Erwägt ein Eigenheimbesitzer den Verkauf einer Immobilie, könnte sich die Hundehaltung möglicherweise als wertmindernd herausstellen. Grundsätzlich darf sowohl der Vermieter einer Wohnung oder eines Grundstückes die Tierhaltung nicht verbieten. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor. Aber mindert die Hundehaltung den Wert einer Immobilie?
Die Wertminderung und was den Verkaufspreis zusätzlich beeinflusst!
Am Beispiel des Hundes wird aus aktueller Rechtslage schnell klar, dass sich die Haltung des Hundes keineswegs auf den Wert einer Immobilie auswirkt. Vielmehr ist es das Hundegebell des Nachbarhundes, welches den Verkaufspreis einer Immobilie in der näheren Umgebung beträchtlich beeinflussen kann. So ist es möglich, als Mieter eines Hauses oder einer Wohnung eine Mietminderung oder Schadenszahlung vom Vermieter zu verlangen, die dieser natürlich vom Hundebesitzer schadensersatzpflichtig erstreitet. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes Köln hervor, wo ein Wohnungsvermieter den Nachbarn auf Schadensersatz verklagte.
Nicht nur die Lärmbelästigung durch Hunde kann den Verkaufspreis einer Immobilie erheblich senken. Ein weiterer Mangel, der den Wert der Immobilie beträchtlich beeinflusst, ist die Lage der Gebäudestruktur selbst. Befindet sich das Haus an einer hochfrequentierten Hauptstraße, kann dies zu erheblichen Werteinbußen führen. Dies gilt ebenso für Windkraftanlagen, die aufgrund der innerdeutschen Energieumstrukturierung vermehrt diskutiert werden.
Der Kosten und der Nutzen der Windkraftanlage!
Nehmen wir die Hundehaltung, diese besitzt nahezu ausschließlich Befürworter, was an der großen Anzahl an Veranstaltungen, Videos und dergleichen relativ gut abgelesen werden kann.
Im Gegensatz dazu mehren sich die Berichte über Windkraftkritiker, deren Hauptargument die Lärmbelästigung ist. Dass dies gar nicht so weit hergeholt ist, geht aus einer Studie des RWI, dem Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung hervor. Wie sich zeigt, sinkt der Wert einer Immobilie in etwa ein Kilometer Abstand von einer Windkraftanlage um circa 7 Prozent. Hat die Immobilie also einen Wert von 250.000 Euro so sprechen wir hier immerhin um den Wertverlust eines neuen Mittelklassewagens. Aus der gleichen Studie geht jedoch auch hervor, dass sich der Wert der Immobilie mit zunehmendem Abstand wieder normalisiert und in einem Abstand von 8 bis 9 Kilometern überhaupt keine Auswirkungen mehr auf die Immobilienpreise hat. Als wertmindernd wird hier neben der Lärmbelästigung ebenfalls die Störung des Landschaftsbildes genannt.
Ein Kompromiss für beide Seiten sollte jedoch zunehmend angestrebt werden. Da der größte Energieverbraucher in Deutschland mit nahezu der Hälfte die Industrie selbst ist und der Verbraucher etwaige Klimaziele durch das energieeffiziente Bauen bzw. Haus erfüllt, wäre es demnach nur gerecht etwaige Windparks dort aufzustellen, wo der größte Verbrauch stattfindet. Dass dies geht, zeigt RWE mit der Errichtung von Windparks in den USA, welche direkt an den Betriebsstandorten platziert werden.