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Impfpflicht gegen Tollwut beachten

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Berlin – Nachdem bei einem jungen Hund im fränkischen Bamberg, der von Marokko nach Deutschland eingeführt worden war, die für Mensch und Tier gefährliche Tollwut nachgewiesen wurde, weist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darauf hin, dass die vorgeschriebenen Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen dringend eingehalten werden müssen. Zum Schutz von Mensch und Tier müssen Heimtiere bei der Einreise in die Europäische Union grundsätzlich durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.

Zudem ist in einem Begleitdokument nachzuweisen, dass ein gültiger Impf­schutz gegen Tollwut besteht. Tollwut ist nach wie vor eine der gefährlichsten virusbedingten Infektionskrank­heiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Eine Ansteckung erfolgt meist durch den Biss tollwütiger Hunde. Das Bundesministerium warnt daher eindringlich vor dem Kontakt mit Tieren in Ländern, in denen Tollwut bei Hunden vorkommt. Das gilt insbesondere für streunende Hunde. Weil Tollwut unbehandelt immer tödlich verläuft, sind Impfmaßnahmen beim Menschen nach dem Biss eines tollwütigen Tieres lebensrettend.

Tollwutverdächtige Tiere können nicht therapiert werden und müssen gemäß der Tollwut-Verordnung getötet werden. Durch vorbeugende Impfmaßnahmen bei Mensch und Tier ist die Krankheit jedoch vermeidbar.

Der aus Marokko stammende Hund musste in Bamberg eingeschläfert werden, nachdem er durch Aggressivität gegenüber seiner Besitzerin aufgefallen war. Im Labor wurde bei dem Hund das Tollwutvirus nachgewiesen. Einen vergleichbaren Fall gab es Anfang Juni in Spanien, wo Urlauber ebenfalls einen infizierten Hund aus Marokko mitgebracht hatten.

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