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Keine Gebühren und Bußgelder bei Lebensrettungen für Gerettete

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Bad Nenndorf – „Die DLRG wird auch zukünftig bei Opfern von Wasserunfällen keine Gebühren für ihre  Einsätze eintreiben. Die Rettungsschwimmer arbeiten seit über 100 Jahren ehrenamtlich und das wird auch so bleiben“, stellt der Präsident der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Hans-Hubert Hatje  jüngste Veröffentlichungen in den Medien richtig.

„Es gehört auch nicht zu den Satzungszwecken der DLRG, Sanktionen für regelwidriges Verhalten auszusprechen. Deshalb werden unsere Rettungsschwimmer weder den Betroffenen Rechnungen für Lebensrettungen schreiben noch mit Bußgeldbescheiden am Strand agieren. Es kann nicht Aufgabe der DLRG sein, rechtlich die Ursache für einen Notfall zu prüfen und ihre Hilfeleistung nach dem Grad des eigenen Verschuldens zu unterscheiden“, so Hans-Hubert Hatje weiter.

Die DLRG wünsche sich, dass die Politik den Wasserrettungsdienst angemessen in die Rettungsdienstgesetze integriert und neben bestehenden individuellen vertraglichen Vereinbarungen mit Kurverwaltungen auch generelle Regeln für eine Kostenerstattung der Vorhaltung und Einsätze durch die Kostenträger schaffe.

Damit reagiert der  DLRG-Präsident auf die verkürzte Darstellung eines Interviews, die besagt, er wolle die Rettungseinsätze den Geretteten weiterbelasten. „Die Gespräche über Veränderungen in den Rettungsdienstgesetzen bestehen schon länger und haben mit den zahlreichen aktuellen Todesfällen und Lebensrettungen durch die DLRG nichts zu tun“, sagt Hans-Hubert Hatje.

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