Berlin (ots) – Alkoholisierte Radfahrer leben gefährlich und können überdies schnell mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten. Darauf weist die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Hinblick auf die närrischen Tage zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch hin. Nach Auskunft von UDV-Leiter Siegfried Brockmann ist Alkohol inzwischen eine der Hauptursachen für von Radfahrern verursachte Unfälle. "Die heutigen Radler sind schneller unterwegs als früher und ändern dies auch unter Alkoholeinfluss nicht", so Brockmann. So würden sie nicht nur für sich selbst, sondern beispielsweise auch für Fußgänger zur Gefahr.
Weitgehend unbekannt sei, dass auch Radfahrer schon bei geringen Alkoholmengen mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt kommen können. Schon ab 0,3 Promille kann die Rechtsprechung unter geswissen Umständen von einer "relativen Fahruntüchtigkeit" ausgehen. Dann drohen bei Fahrunsicherheit oder bei einem Unfall sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und eine Geldstrafe. Falls man mehrfach erwischt wurde, kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Der gern gegebene Rat, betrunken das Auto stehen zu lassen und stattdessen das Fahrrad zu benutzen, sei also falsch. Für solche Fälle seien Taxis oder Busse und Bahnen die richtige Wahl. "Wer fährt trinkt nicht, wer trinkt fährt nicht. Das gilt auch für das Fahrrad", so Brockmann.