Waldeck (ots) – Stellen Sie sich vor, Sie sind zu viert an Bord und es gibt nur zwei Rettungswesten! Wer bekommt die Weste im Notfall? Wir losen aus… Die beiden Jüngeren erhalten die Weste…Die anderen sind eh schon Rentner! So und ähnlich lauteten die Antworten der verschmitzt lächelnden Sportbootführer auf die Frage der Wasserschutzpolizisten. Mit einem leichten Anflug eines schlechten Gewissens und augenzwinkernd versuchte der ein oder andere Bootsführer beim Polizisten Verständnis für seine Situation zu erhaschen. Doch die Wasserschützer auf den mecklenburgischen Gewässern waren gar nicht darauf aus, mit erhobenen Zeigefinger bzw.
Verwarngeldern und Anzeigen tätig zu werden. Vielmehr war es durch die Beamten beabsichtigt, gemeinsam mit dem Fachverband Seenot-Rettungsmittel (FSR), auf die Verantwortung des Sportbootführers hinzuweisen und ihm vor Augen zu führen, wie gut bzw. verbesserungswürdig sich seine Situation an Bord in Bezug auf das Vorhandensein von Rettungsmitteln darstellt. Dafür nutzten die Beamten vor Ort eine Checkliste, die zusammen mit dem Bootsführer abzuarbeiten war. Der Bootsführer konnte buchstäblich dabei punkten, wenn er denn seinen Bootstörn gut vorbereitet startete. Gute Seemannschaft war also das Stichwort! Nicht nur das Vorhandensein von Rettungswesten und anderen Ausrüstungsgegenständen wurde geprüft. Es musste auch selbst Hand angelegt werden und bewiesen werden, wie sicher der eine oder andere beim Anlegen einer Weste war. Das führte doch bei einigen Kontrollen zu unerwarteten Problemen! So musste festgestellt werden, dass für das eigene Körpergewicht gar keine passende Weste vorhanden war bzw. dass es doch einige Zeit in Anspruch nimmt, die Weste auf den eigenen Körperumfang einzustellen, damit sie auch optimal sitzt und die Sicherheit gegeben ist.
Vorbereitungen, die eigentlich im Vorfeld eines Bootsausfluges getroffen werden sollten! Das Ergebnis der 108 Kontrollen überraschte somit auch die Wasserschutzpolizei: So waren bei 90 Sportbooten Rettungswesten an Bord, jedoch wurden diese nur bei 15 Kontrollen durch die an Bord befindlichen Personen getragen. Bei 75 Booten zählte ein Handfeuerlöscher zu den Ausrüstungsgenständen, der jedoch in 5 Fällen das Prüfdatum bereits überschritten hatte. Fast die Hälfte der kontrollierten Boote konnte pyrotechnische Signalmittel vorweisen, die jedoch in 11 Fällen abgelaufen waren. Der Fachverband Seenot-Rettungsmittel war Aktionspartner und unterstützte das Vorhaben der Wasserschutzpolizei von Beginn an, vom Mitwirken an der Checkliste bis zum Bereitstellen der Gewinne für den Erst- und Zweitplatzierten. So kann sich über den 1. Platz und damit über ein maritimes Sicherheitstraining eine Dame aus Potsdam, über eine neue Rettungsweste ein Herr aus Neubuckow und über einen Gutschein eines Yachtausrüsters ein Sportbootführer aus Kühlungsborn freuen. Der Fachverband Seenot-Rettungsmittel selbst bewertet die Aktion der Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern als äußerst positiv.
FSR-Vorsitzender Michael Dibowski: "Gute Seemannschaft durch Prävention und Aufklärung zu erreichen, ist viel harmonischer und am Ende erfolgreicher als es durch das reine Bestrafen von Regelverstößen zu versuchen." Der FSR ist der Wasserschutzpolizei dankbar, dass sie die Wassersportler für das Thema Sicherheit auf sympathische Art sensibilisiert. Michael Dibowski: "Gern werden wir auch künftige Aktionen dieser Art unterstützen." Die Wasserschutzpolizei in Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt im kommenden Jahr diese Aktion erneut über einen längeren Zeitraum durchzuführen.