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Sicherer Start in die Motorradsaison

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Bonn (ots) – Änderungen im Fahrerlaubnisrecht greifen

Mit den ersten Sonnenstrahlen holen viele Motorradfahrer ihre Maschinen aus dem Winterschlaf und mischen sich wieder ins Straßenbild. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass sich Autofahrer daran erst wieder gewöhnen müssen: Sie müssen ihre Wahrnehmung wieder verstärkt auf die zweirädrigen Verkehrsteilnehmer richten, die im Winter eher selten auf unseren Straßen zu sehen waren. Vor allem beim Abbiegen und bei Wendemanövern ist Vorsicht geboten, damit kein Zweiradfahrer übersehen wird.

Aber auch Motorradfahrer können etwas dafür tun, damit sie im Straßenverkehr besser wahrgenommen werden. Schutzkleidung in hellen Kontrastfarben verbessert ihre Sichtbarkeit für andere.

Von Januar bis November 2012 verunglückten nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes weniger motorisierte Zweiradfahrer als im Vorjahreszeitraum. 27.618 verunglückte Motorradfahrer und Mitfahrer bedeuten einen Rückgang von 2.578 (8,5 Prozent). Die Zahl der verunglückten Fahrer von Mofas und Mopeds lag in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres bei 16.698. Hier kam es zu einer Reduzierung um 996 (5,6 Prozent).

Die Zahl der tödlich verunglückten Motorradfahrer ist im genannten Zeitraum sogar um 17,2 Prozent von 702 auf 581 gesunken. Dies hängt jedoch nach Meinung des DVR auch mit dem langen Winter 2012 und der damit kürzeren Zweiradsaison zusammen. Der Rückgang bei den Getöteten zieht sich durch nahezu alle Altersklassen und umfasst auch die unter 18-Jährigen, die mit Leichtkrafträdern unterwegs waren. Lediglich bei den Bikern ab 65 Jahren ist eine Zunahme der tödlich Verunglückten um 25,7 Prozent von 35 auf 44 zu verzeichnen. Einen Anstieg gab es auch bei der Anzahl der getöteten Fahrer von Mofas und Mopeds von 68 auf 88 (29,4 Prozent).

Der DVR macht darüber hinaus darauf aufmerksam, dass in der laufenden Saison auch die Änderungen im Fahrerlaubnisrecht greifen, die seit dem 19. Januar 2013 gelten. Im Rahmen einer Harmonisierung des EU-Rechts wurden die Zweiradklassen teilweise neu festgelegt: Für Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125 ccm und 11 kW) gilt jetzt eine gewichtsbezogene Leistungsbeschränkung auf 0,1 kW pro Kilogramm, allerdings nur für diejenigen Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 19. Januar erworben haben. Für neue wie für alte Inhaber der Klasse A1, die noch keine 18 Jahre alt sind, entfällt die bisherige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h.

Neu festgesetzt wurde auch die Leistungsgrenze für die Einsteiger beim Stufenführerschein: Während Inhaber der alten Klasse A (beschränkt) bisher nur Maschinen bis 25 kW fahren durften, können jetzt mit der neuen Klasse A2 Motorräder bis 35 kW bewegt werden. Hier gilt nun eine Leistungsbegrenzung von 0,2 kW pro kg Leergewicht. Dafür erfordert der Aufstieg von der Klasse A2 in die unbegrenzte Klasse A, der nach frühestens zwei Jahren möglich ist, den erneuten Besuch einer Fahrschule sowie eine praktische Prüfung. Dies war bei der alten Regelung nicht erforderlich. Inhaber der Klasse A (beschränkt) erhalten auch weiterhin ohne erneute Prüfung nach zwei Jahren die Berechtigung der Klasse A.

Der DVR wünscht allen Zweiradfahrern eine unfallfreie Saison und gute Fahrt.

Dieser Dienst erscheint mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

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