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E-Zigaretten und E-Shishas gehören nicht in Kinderhände

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Bonn/Berlin – E-Zigaretten und E-Shishas liegen bei jungen Menschen im Trend. Obwohl sie gesundheitlich bedenklich sind, können Kinder und Jugendliche diese Produkte mit Erdbeer oder Karamellgeschmack ohne Einschränkung am Kiosk kaufen. Um Minderjährige vor den gesundheitlichen Gefahren und einer möglichen späteren Nikotinsucht zu schützen, fordert die Deutsche Krebshilfe gemeinsam mit dem AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN und weiteren Experten diese Gesetzeslücke zu schließen.

Sowohl nikotinfreie als auch nikotinhaltige Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten und E-Shishas verdampft werden, bestehen aus verschiedenen Chemikalien, die nachweislich zu Atemwegsreizungen führen können und zudem die Innenraumluft verschlechtern. „Durch die Inhalation von Chemikalien beim Gebrauch von E-Zigaretten werden die Atemwege auch von Kindern und Jugendlichen gereizt. Dies bereitet den Boden für Infektionen, langfristig sind Lungenveränderungen nicht auszuschließen“, so Dr. Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, weist darauf hin, dass insbesondere Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen, weil mit „kinderfreundlichen“ Aromen und Produkt-Designs gezielt junge Konsumenten angesprochen werden. „Mit vermeintlich harmlosen und schmackhaften E-Shishas und E-Zigaretten wird das Rauchritual eingeübt. Ihr Konsum kann den Einstieg in das Rauchen fördern und damit die bisherigen Erfolge der Tabakprävention bei Jugendlichen zunichte machen.“

Auch Kinder- und Jugendärzte sehen neben den gesundheitlichen Risiken durch die „Liquids“, wie sie zum Beispiel in E-Zigaretten enthalten sind, die Gefahr des Einübens eines falschen Verhaltensmusters. „Wir unterstützen daher das generelle Verbot von E-Zigaretten und E-Shishas für Minderjährige – unabhängig davon, ob sie einen Wirkstoff enthalten oder nicht“, so Dr. Ulrich Fegeler, Pressesprecher des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

Insbesondere Jugendliche konsumieren immer häufiger nikotinfreie und nikotinhaltige E-Shishas und E-Zigaretten. Auf Schulhöfen sind sie mittlerweile allgegenwärtig. Diese Entwicklung besorgt Eltern, Lehrer und Schulleitungen gleichermaßen.

Wolfgang Pabel, stellvertretender Vorsitzender des Bundeselternrates erklärt: „Dank gesetzlicher Regelungen gehört Rauchen nicht mehr zum selbstverständlichen Alltag von Heranwachsenden – insbesondere nicht in der Schule. Deshalb haben auch E-Zigaretten auf Schulhöfen nichts zu suchen. Die Bundesregierung muss hier für klare Regeln sorgen“.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will den Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Jugendliche verbieten und kündigte Mitte Januar 2015 eine entsprechende Novelle des Jugendschutzgesetzes an. Ähnlich äußerten sich Bundesernährungsminister Christian Schmidt und Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN  sowie Kinder- und Jugendärzte und Bundeselternrat setzen sich vehement für eine konsequente Novellierung und ein Abgabeverbot aller E-Inhalationsprodukte – ob mit oder ohne Nikotin – an Minderjährige ein.

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