Schwerin – Es soll leichter werden für alle, denn die Bundesregierung hat verschiedene Gesetze und Verordnungen auf den Weg gebracht, die ab Januar 2023 gelten. Einige hat unsere Redaktion herausgerarbeitet:
Bürgergeld
Das Bürgergeld löst Hart IV ab. Die Grundsicherung steigt für Alleinstehende auf 520 Euro. Die Jobcenter sind dazu angehalten Arbeitslose in dauerhafte Arbeit zu bringen, statt in Aushilfsjobs.
Renten und Hinzuverdienstgrenze
Im Juli steigt die Rente. Dann soll es in Ostdeutschland 4,2 Prozent und in Westdeutschland 3,5 Prozent mehr Geld geben. Eine genaue Entscheidung über die Erhöhung wird im Frühjahr erwartet. Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten gibt es nicht mehr. Frührentner können somit so viel hinzuverdienen., wie sie möchten, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Kindergeld
Das Kindergeld steigt auf 250 Euro im Monat pro Kind. Dazu gibt es einen höheren Kinderfreibetrag. Dieser beträgt in 2023 8.952 Euro und im Folgejahr 9.312 Euro. Der Unterhalt bei getrenntlebenden Eltern steigt, denn die “Düsseldorfer Tabelle“ wurde angepasst.
Mindestlohn in der Pflege
In der Pflege gibt es eine Erhöhung des Mindestlohns im Mai und Dezember. Für Pflegehilfskräfte bis zu Pflegefachkräften gibt es zwischen 13,90 Euro bis 18,25 Euro pro Stunde
Steuerfreibetrag
In der Einkommensteuer erhöht sich der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz mit 42 Prozent wird erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro fällig.
Home-Office
Statt 600 Euro im Home-Office kann in der Steuererklärung 1.260 Euro als Pauschale angesetzt werden.
Grundsteuererklärung
Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Die Frist von ursprünglich Ende Oktober wurde verlängert.
Strom und Gas
Von der Strom- und Gaspreisbremse profitieren Kunden ab März. Gasverbraucher zahlen dann für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent. Gleichzeitig sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde eingeplant. Auch für Januar und Februar sollen die Entlastungen rückwirkend gelten.