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DFB-Urteil: 5.500 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

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Rostock – Der F.C. Hansa Rostock wurde durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in mehreren Fällen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.500 Euro belegt.

Gegenstand waren Vorkommnisse bei den Auswärtsspielen des F.C. Hansa beim VfL Osnabrück (03.05.2015), beim VfB Stuttgart II (08.05.2015) und bei der SG Dynamo Dresden (23.05.2015) sowie beim Heimspiel gegen Energie Cottbus (16.05.2015).

Der F.C. Hansa Rostock hat dem Urteil des DFB-Sportgerichts zugestimmt. Das Urteil wird somit rechtskräftig.

Rainer Friedrich, Vorstand für Stadionmanagement und Prävention beim F.C. Hansa erklärt: "Jede Strafzahlung ist eine Belastung für den F.C. Hansa Rostock und extrem ärgerlich. Das Geld könnten wir besser investieren. Zudem schaden die Verursacher dem Ansehen des Vereins. Gegen die identifizierten mutmaßlichen Täter haben wir am Dienstag (16.06.2015) zivilrechtliche Verfahren eingeleitet“.

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