Rostock – Der F.C. Hansa Rostock wird durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines „nicht ausreichenden Ordnungsdienstes“ in einem Fall sowie in sieben Fällen aufgrund „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Hiervon ist durch den F.C. Hansa Rostock ein Betrag in Höhe von bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.
Zudem wurde der F.C. Hansa mit einem Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) verurteilt. Diese Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt, wobei die Bewährungszeit neun Monate beträgt.
Gegenstand der Anklage durch den DFB waren Vorkommnisse bei den Auswärtsspielen des F.C. Hansa beim Chemnitzer FC (01.08.2015), beim FC Erzgebirge Aue (05.09.2015), bei Holstein Kiel (19.09.2015) und beim VfB Stuttgart II (30.10.2015) sowie bei den Heimspielen gegen die Stuttgarter Kickers (26.08.2015), den 1. FC Magdeburg (23.09.2015) und die Würzburger Kickers (07.11.2015).
Dr. Chris Müller, kommissarischer Vorstandsvorsitzender des F.C. Hansa Rostock: „In Anbetracht der angespannten finanziellen Situation des F.C. Hansa Rostock wiegt diese Strafe extrem schwer. Neben der Geldstrafe und den Verfahrenskosten, muss der F.C. Hansa im schlimmsten Fall den Ausfall der Einnahmen eines „Geisterspieles“ verkraften, die bei durchschnittlich ca. 300.000,00 € liegen. Ganz abgesehen von dem enormen Imageschaden in der aktuell ohnehin schon schwierigen Phase für den F.C. Hansa, bedroht ein solcher Einnahmeverlust die Existenz unseres Vereins.“
Gunnar Kempf, Vorstandsmitglied des F.C. Hansa ergänzt: „Wir müssen froh sein, dass das Urteil nicht härter ausgefallen ist. Der DFB hat bei seiner Entscheidung bereits strafmildernd berücksichtigt, dass der Verein die Vorfälle scharf verurteilt und zudem umfangreiche eigene Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit sowie zur Identifizierung der Täter ergriffen hat. Jedem sollte bewusst sein, dass bei einem weiteren Vorfall innerhalb der Bewährungszeit, ein „Geisterspiel“ nicht mehr abzuwenden ist. Ich gehe zudem davon aus, dass nach Ablauf der Bewährungszeit, jeder weitere Verstoß ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach sich ziehen wird, denn es ist nicht zu erwarten, dass der DFB eine Strafe nochmals zur Bewährung aussetzen wird.“
Der F.C. Hansa Rostock hat dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses zugestimmt. Das Urteil wird somit rechtskräftig.