Rostock – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gestern Nachmittag in Frankfurt am Main den Einspruch des F.C. Hansa Rostock gegen das DFB-Urteil vom 13. Juli 2017 verhandelt.
In der mündlichen Verhandlung unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden des Sportgerichtes Stephan Oberholz folgte der DFB in großen Teilen der Argumentation des F.C. Hansa Rostock, dass es sich bei allen zur Last liegenden Verfehlungen seiner Anhänger um Vorkommnisse bei Auswärtsspielen handelt und der Verein daher nicht mit einer Strafe für eine Heimpartie belegt werden sollte.
Nach den Verhandlungen hat der DFB den F.C. Hansa nun zu einem kompletten Ausschluss seiner Anhänger bei vier Auswärtsspielen der Meisterschaft der 3. Liga verurteilt. Davon betroffen sind die Partien am 7. Spieltag beim 1. FC Magdeburg und am 12. Spieltag beim FC Carl Zeiss Jena.
Der DFB hat sich bereit erklärt, die Strafe für zwei weitere Auswärtsspiele zur Bewährung auszusetzen. Die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2018.
Mit dem Urteil sind mehrere Auflagen verbunden. Zum einen hat der F.C. Hansa Rostock dem jeweiligen Heimverein das komplette Kontingent an Auswärtstickets abzunehmen und den übrigen Mehraufwand zu ersetzen. Zudem hat der F.C. Hansa Rostock bei Auswärtsspielen der Saison 2017/2018 in Meisterschaft und DFB-Pokal drei bis sechs eigene Ordner einzusetzen.
Der Verein wird zudem zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt. Dabei wird ihm nachgelassen, 5.000 Euro davon für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.
Robert Marien Vorstandsvorsitzender des F.C. Hansa Rostock: „Trotz Wandlung der ursprünglichen Strafe ist das Urteil sehr hart. Bei aller Kritik und sicherlich auch oftmals unterschiedlicher Auffassungen wäre es allerdings nicht gerechtfertigt, sich nun auf den DFB einzuschießen. Es ist vollkommen unstrittig, dass Fehlverhalten unserer Fans vorgelegen hat und dies auch eine Strafe nach sich ziehen würde. Zumal es sich bei den Verfehlungen anscheinend um ein vollkommen grundloses Bedürfnis nach Vandalismus handelt! Anders ist es nicht zu erklären, dass in gewisser Regelmäßigkeit sanitäre Anlagen zerstört und in Brand gesetzt werden. Bei allem Ärger über eine erneute Verurteilung durch den DFB darf man auch nie Ursache und Wirkung vergessen.“
Im schriftlichen Verfahren war der F.C. Hansa Rostock am 13. Juli 2017 vom DFB-Sportgericht nach Zuschauer-Vorkommnissen in sechs Spielen (11 Verfehlungen) u.a. zu einem Zuschauerteilausschluss bei einem Meisterschafts-Heimspiel verurteilt worden.
Dagegen hatte der F.C. Hansa Rostock fristgerecht Einspruch eingelegt und konnte nun in der mündlichen Verhandlung eine Wandlung des ursprünglichen Strafmaßes erwirken. Der F.C. Hansa Rostock wird Rechtsmittelverzicht erklären.