Rostock – Der F.C. Hansa Rostock hat gegen das Urteil vom 17. April 2014 des DFB-Sportgerichtes fristgemäß Berufung eingelegt und wird nun binnen einer Woche diese begründen. Sodann wird es kurzfristig zu einer erneuten mündlichen Verhandlung – diesmal in der nächsten Instanz beim Bundesgericht des DFB – in Frankfurt kommen.
Rainer Friedrich Vorstand Prävention/Stadionmanagement: "Aus unserer Sicht ist das Strafmaß nicht verhältnismäßig. Zudem sind einige Punkte des Urteils in der Praxis für uns gar nicht durch- und umsetzbar. Ein Urteil welches uns die Verpflichtung auferlegt, weiter in die präventive Arbeit des Vereins zu investieren, ist aus unserer Sicht zielführender. Unsere Bemühungen dahingehend zeigen schon jetzt sichtbare Erfolge in der Fanarbeit des F.C. Hansa Rostock auf. Diese werden wir unbenommen davon natürlich fortführen."
Das Urteil des Sportgerichts bezieht sich auf Vorkommnisse aus sieben Spielen der laufenden Drittliga-Saison. Betroffen sind die Heimspiele gegen den Halleschen FC am 26. Oktober 2013, gegen Wacker Burghausen am 9. November 2013 und gegen den VfL Osnabrück am 1. Februar 2014. Zudem die Auswärtsspiele bei Preußen Münster am 1. November 2013, bei RB Leipzig am 23. November 2013, bei Holstein Kiel am 21. Dezember 2013 und beim Halleschen FC am 5. April 2014.
Unter anderem trifft die DFB-Bewertung eines von Zuschauern aufgehängten Banners beim Auswärtsspiel der Hanseaten im Leipziger Zentralstadion beim Verein auf Unverständnis: "Im Rahmen der gesunden sportlichen Rivalität emotional zu werden, macht den Fußball aus und ist Grund dafür, warum Woche für Woche Millionen Menschen in unsere Stadien pilgern oder die Partien vor dem Fernseher verfolgen. Diese Emotionalität ist so alt wie der Fußball selbst. Derbe, im Fußball übliche und allgegenwärtige Gesänge oder Plakate reglementieren zu wollen, so lange die Grenze des Hinnehmbaren nicht überschritten wird, wäre aus unserer Sicht ein starker Eingriff in den sportlichen Geist der Fußballkultur", so Michael Dahlmann.