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Verfahren beim DFB-Sportgericht: F.C. Hansa Rostock akzeptiert Strafe

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Rostock – Das Sportgericht beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) hat den F.C. Hansa Rostock nach einem entsprechenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses zu einer Strafzahlung von 10.000 € wegen unsportlichen Verhaltens in drei Fällen verurteilt.

Gegenstand des Strafantrags waren Vorkommnisse während der Meisterschaftsspiele der 3. Liga zwischen dem Kieler SV Holstein von 1900 und dem F.C. Hansa Rostock am 6. August 2014 in Kiel, dem 1. FSV Mainz 05 II und dem F.C. Hansa Rostock  am 29. August 2014 in Mainz und dem SC Fortuna Köln und dem F.C. Hansa Rostock  am 24. September 2014 in Köln.

Der DFB-Kontrollausschuss berücksichtigt zu Gunsten des F.C. Hansa Rostock, dass der Verein die Vorfälle bedauert, sich hierfür entschuldigt hat und anerkennenswerte Anstrengungen unternimmt, um die Täter zu ermitteln. Zudem werden die umfangreichen präventiven Maßnahmen des Vereins in ganz erheblichem Umfang strafmildernd berücksichtigt.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, ob durch die Vorkommnisse während der oben genannten Partien ein Widerruf der Bewährung aus der Entscheidung Nr. 78/2013/2014 vom 17. April 2014 zu beantragen ist.Unter Zurückstellung der Bedenken sieht der DFB-Kontrollausschuss im summarischen Verfahren hiervon nochmals ab.Die Bewährungszeit endet nach wie vor am 02. Januar 2015.

Rainer Friedrich, Vorstand für Prävention und Stadionmanagement erklärt: "Der DFB-Kontrollausschuss hat unmissverständlich klar gemacht, dass ein Widerruf der Bewährung – bei weiteren Fällen von unsportlichen Verhaltens seitens unserer Fans –  unausweichlich ist! Das bedeutet im Klartext, dass unserem Verein ein Geisterspiel mit massiven finanziellen Schaden droht, der mit einem erheblichen Imageverlust für den F.C. Hansa einhergeht. Wir fordern unsere Anhänger nochmals und mit aller Deutlichkeit dazu auf, sich dessen bewusst zu sein und alles, was unserem Verein schadet, zu unterlassen."

Der F.C. Hansa Rostock hat dem Urteil des DFB-Sportgerichts zugestimmt. Das Urteil wird somit rechtskräftig. Dies hat zur Folge, dass der DFB-Kontrollausschuss von einer Anklageerhebung gegen den F.C. Hansa Rostock wegen der Vorkommnisses vor dem Meisterschaftsspiel gegen Rot-Weiß Erfurt (2. August 2014) und während der Partie bei den Stuttgarter Kickers in Reutlingen (4. Oktober 2014) absehen wird und die Verfahren insoweit mit Zustimmung des DFB-Sportgerichts eingestellt werden.

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