Schwerin (ots) – Ein Arbeitgeber bewahrte seinen Mitarbeiter am Montag vor einer Haftstrafe. Der Mann war durch die Staatsanwaltschaft Bremen zur Fahndung wegen des Erschleichens von Leistungen ausgeschrieben.
Als der 51-jährige Bulgare am Montagvormittag im RE 4309 von Hamburg nach Schwerin durch die Zugbegleiterin kontrolliert wurde, konnte er wiederum keinen Fahrausweis vorlegen. Da er auch keine Ausweisdokumente vorzeigen konnte, holte die Zugbegleiterin die ebenfalls im Zug befindlichen Polizeibeamten des Bundespolizeireviers Schwerin.
Diese nahmen den Mann mit zur Dienststelle, da vor Ort eine Personalienfeststellung nicht möglich war. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten dann fest, dass das Amtsgericht Bremen den 51-Jährigen wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10,- Euro, ersatzweise 50 Tage Haft, verurteilt hatte und die Staatsanwaltschaft Bremen ihn bereits per Haftbefehl suchte. Da der Mann nicht über die benötigten Barmittel verfügte, wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft einer Teilzahlung von 250,- Euro zugestimmt. Auch diese 250,- Euro besaß er nicht, woraufhin er seinen Arbeitgeber informierte.
Dieser hatte ein Einsehen mit der Situation und zahlte den Betrag beim Bundespolizeirevier Neumünster ein. Daraufhin blieb dem Bulgaren die Haft erspart. Hinsichtlich der noch offenen Forderung wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Nach Übersendung der Einzahlungsbelege konnte der Mann seine Reise fortsetzen.