Schwerin (ots) – Aufgrund seines offensichtlich stark alkoholisierten Zustandes sprach eine Streife des Bundespolizeireviers Schwerin einen 39-jährigen Mann am Hauptbahnhof Schwerin am gestrigen Abend gegen 21 Uhr an. Die Beamten hinterfragten seinen Aufenthaltsgrund sowie sein Reiseziel.
Um eine Selbstgefährdung auszuschließen wurde zudem ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 1,96 Promille ergab. Darüber hinaus erfolgte eine Identitätsprüfung. Hierbei wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Rostock vom 15.1. bestand.
Dieses hatte den Mann am 15.1. rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und die Bewährungszeit auf zwei Jahre festgesetzt.
Da er gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte, liegen Gründe vor, die zum Widerruf der Strafaussetzung führen könnten. Bis zur Vorführung beim Haftrichter wurde der Mann in Gewahrsam genommen. Nunmehr entscheidet der Haftrichter, ob seine Bewährung aufgehoben wird und er die Freiheitsstrafe von vier Monaten verbüßen muss.