Schwerin (ots) – Entgegen erster Erkenntnissen und wie in der Überschrift der Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Rostock vom 24.2. mitgeteilt, trug der Beschuldigte nach weiteren Ermittlungen doch eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Diese wurde jedoch nicht korrekt über Mund und Nase getragen, sondern unterhalb des Kinns. Durch den Zugbegleiter wurde er mehrfach zum ordnungsgemäßen Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung aufgefordert.
Zu Beleidigungen kam es zu diesem Zeitpunkt nicht. Diese erfolgten erst durch den Beschuldigten im Zusammenhang mit einem Verstoß wegen des Erschleichens von Leistungen und einer daraus resultierenden Personalienfeststellung.