Schwerin – Die gegenwärtige Infektionslage in der Landeshauptstadt lässt die traditionellen Osterfeuer als Treffpunkte und geselliges Beisammensein nicht zu. „Die Inzidenzzahl liegt in Schwerin noch stabil über dem Wert 50. Das traditionelle Osterfeuer als Brauchtumsfeuer und Veranstaltung für einzelne Stadtteile, Kleingartenanlagen, Vereine etc. wird es daher entsprechend der derzeit geltenden Corona-Landesverordnung auch in diesem Jahr nicht geben können“, erklärt der zuständige Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum.
Wie er weiter betont ist es jedoch rechtskonform, wenn sich unter Einhaltung der Corona-Landesverordnung und der einschlägigen satzungs- und brandschutzrechtlichen Bestimmungen Haushalte treffen und kleine Feuer in Feuerschalen abbrennen. „Im Unterschied zu den großen Brauchtumsfeuern müssen die kleinen Feuer in den Feuerschalen nicht beim Ordnungsamt angezeigt werden. Die geltenden Kontaktbeschränkungen sind aber einzuhalten“, so Nottebaum.
Verbrannt werden darf nur trockenes und unbehandeltes Holz, in keinem Fall Grünschnitt und andere Gartenabfälle (siehe Merkblatt zum Brauchtumsfeuer).