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Ab Mittwoch 21 Uhr Ausgangsbeschränkungen in Schwerin

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Schwerin – In der Landeshauptstadt tritt ab Mittwoch (14.4.) eine Ausgangssperre in der Zeit von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens in Kraft. In dieser Zeit dürfen die jeweilige Unterkunft bzw. das Grundstück nicht ohne triftigen Grund verlassen werden. Näheres ist in einer heute veröffentlichten Allgemeinverfügung geregelt. Sie wurde auf Basis der Corona-Landesverordnung erlassen, da die Landeshauptstadt die 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat. Gleichzeitig gilt auch wieder die so genannte Schutzphase in den Kitas. Alle Eltern, die es ermöglichen können, werden gebeten, ihre Kinder nicht mehr zur Betreuung in die Einrichtung zu bringen. Über weitergehende Einschränkungen für den Kita- und Schulbetrieb wird der Corona-Krisenstab der Landeshauptstadt am Mittwoch entscheiden.

Das Infektionsgeschehen in der Landeshauptstadt hat sich weiter zugespitzt: Mit 33 Neuinfektionen ist die Inzidenz in der Landeshauptstadt am Dienstag über 150 Fälle je 100.000 Einwohner gestiegen. Dass der Wert aufgrund statistischer Effekte, die noch auf das Osterwochenende zurückzuführen sind, am Mittwoch wieder unter 100 sinkt, ist ausgeschlossen. „Das Infektionsgeschehen nimmt Fahrt auf und ist wieder deutlich diffuser geworden. Der Corona-Krisenstab hat daher heute die in der Landesverordnung vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen beschlossen. Sie gelten damit erstmals ab Mittwoch 21 Uhr“, sagte Oberbürgermeister Rico Badenschier. Er hatte am heutigen Abend auch den Hauptausschuss der Stadtvertretung über die aktuelle Entwicklung informiert. 

Am Dienstag wurden im Rahmen der Kontaktnachverfolgung insgesamt sechs betroffene Gemeinschaftseinrichtungen ermittelt. Betroffen sind von Corona-Fällen die Grundschule „Campus am Turm“ und die Hortbetreuung in der Kita „Kinderland“, die Nils Holgerson Grundschule sowie die Kita „Dreescher Zwergstätten“, wo jeweils ein Kind positiv getestet wurde. Betroffen sind außerdem das Sportgymnasium und die Kita „Kindergalaxie“, wo bei einem Lehrer bzw. bei einer weiteren Erzieherin eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde. Das Gesundheitsamt hat für alle betroffenen Einrichtungen Quarantänemaßnahmen verhängt, die entweder als Allgemeinverfügungen unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht werden oder als Einzelverfügungen an die Betroffenen übermittelt werden.

Mehr als die Hälfte der Corona-Fälle vom Dienstag betreffen Patienten, die von Hausärzten behandelt und getestet wurden. Eine Corona-Neuinfektion wurde aus der Helios-Notaufnahme, zwei weitere Fälle aus einer chirurgischen Praxisklinik gemeldet. Der Rest sind Kontaktpersonen in der Quarantäne. Während die Quarantänefälle in der Regel keine neuen Infektionsketten auslösen, ist bei allen anderen Neuinfektionen mit weiteren engen Kontaktpersonen im beruflichen und familiären Umfeld zu rechnen, wobei die Infektionsquelle zumeist nicht abschließend geklärt werden kann. Man spricht daher von diffusem Infektionsgeschehen.

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