Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat auf der Grundlage von Informationen insbesondere aus dem Schweriner Gesundheitsamt ein Ermittlungsverfahren gegen einen Schweriner Arzt wegen des Anfangsverdachts eines strafbaren Verstoßes gegen das Infektions-schutzgesetz eingeleitet. Hintergrund sind Hinweise, wonach innerhalb der Praxis des Arztes wiederhol von medizinischem Personal gegen die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, verstoßen worden sein soll.
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.