Schwerin, Hagenow (ots) – Nachdem bereits am Mittwoch, den 02.06.2021 durch die Bundespolizei ein zur Festnahme ausgeschriebener 43-jähriger Georgier am Bahnhof Boizenburg ermittelt werden konnte war es diesmal ein 29-jähriger albanischer Staatsangehöriger, der die Aufmerksamkeit der Bundespolizisten weckte.
Der Mann war Reisender im RE 4306 von Schwerin nach Hamburg. Auf Höhe des Haltepunktes Schwerin-Süd erfolgte durch die Bundespolizisten eine Kontrolle sowie eine Befragung zu seinen Reiseabsichten und Reisezielen. Anhand der von ihm gemachten Angaben zu seiner Person erfolgte eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem.
Hierbei kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München aus dem Monat März 2021 zum Vorschein. Demnach hatte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen den 29-Jährigen im Februar 2020 wegen Urkundenfälschung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 5.160,- Euro zuzüglich 70,- Euro Verfahrenkosten rechtskräftig verurteilt.
Zusammen mit der Bundespolizeistreife verließ der Mann in Hagenow-Land den Zug und wurde zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen zur Dienststelle mit nach Schwerin genommen.
Hier konnten bei der Durchsuchung des Mannes in einer Bauchtasche über 2.000,- Euro und in einer im Koffer befindlichen Kulturtasche knapp 3.200,- Euro Bargeld aufgefunden werden. Der Mann war bereit mit den aufgefundenen Barmitteln, die geforderte Geldstrafe zu bezahlen, womit er einer 129-tägigen Haftstrafe entging.
Neben dem Vollstreckungshaftbefehl stellten die Beamten anhand des vorgelegten albanischen Reisepasses fest, dass der Albaner die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen um 75 Tage überschritten hatte und sich somit für diesen Zeitraum unerlaubt in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat.
Hierzu wurde durch die Bundespolizisten eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gefertigt. Für die abschließenden aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wurde der Sachverhalt zuständigkeitshalber an die Kollegen des Polizeihauptreviers Schwerin übergeben.