Schwerin (ots) – Ein 41-jähriger algerischer Staatsangehöriger erweckte die Aufmerksamkeit einer Zugstreife der Bundespolizei am Morgen des 1. Juli.
Der Mann war Reisender im RE 4307 von Hamburg nach Schwerin. Auf Höhe des Haltepunktes Schwerin-Süd erfolgte durch die Bundespolizisten eine Kontrolle sowie eine Befragung zu seinen Reiseabsichten und Reisezielen. Anhand der von ihm gemachten Angaben zu seiner Person erfolgte eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem.
Hierbei kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 16. Juni zum Vorschein. Demnach hatte das Amtsgericht Hamburg den 41-Jährigen im Februar 2020 wegen Diebstahls zu Verbüßung einer 10-monatigen Haftstrafe rechtskräftig verurteilt. Der Aufforderung zum Haftantritt ist er bisher nicht nachgekommen. Zusammen mit der Bundespolizeistreife verließ der Mann am Hauptbahnhof Schwerin den Zug und wurde zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen mit zur Dienststelle am Bahnhof genommen.
Hier wurde ihm der Haftbefehl eröffnet und der Mann im Anschluss in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.