Schwerin – Ab Montag – Ab 31.8.2015 beginnen für die Instandsetzung der Straßenbrücke Schleifmühle die Bauarbeiten. In 2015 wird eine dauerhafte Fußgängerbrücke errichtet, um auch während der eigentlichen Instandsetzung im Jahr 2016 die Fußgängerführung zu ermöglichen.
Während der Herstellung der Fußgängerbrücke bis Ende November 2015 bleibt die Verkehrsführung in der jetzigen Form erhalten, jedoch erfolgt zur Gewährleistung der Baustellenzufahrt die Einrichtung eines Halteverbotes im Schleifmühlenweg vor der Schleifmühle.
Ab 31.08.15 bis 18.09.15 ändert sich die Verkehrsführung am Großen Moor zwischen Werderstraße und Burgstraße. Dieser Abschnitt wird zur Einbahnstraße. Grund für die Sperrung ist die Verlegung einer Fernwärmeleitung in Höhe Haus Nr. 52/54.
Ab 31.08.15 beginnt der zweite Bauabschnitt zur Verlegung der Fernwärmeleitung am Packhof Haus Nr. 7-3. Die Straße wird halbseitig gesperrt. Zur Durchlässigkeit des Verkehrs ist das angeordnete Haltverbot unbedingt einzuhalten.
Ab Dienstag – Zur Verlegung einer Decke für einen Hausneubau wird am 01.09.15 von 8 bis 17 Uhr die Seestraße in Höhe Haus Nr. 16 voll gesperrt.
Ab Mittwoch – Ab 02.09.15 bis 11.09.15 werden im Adam-Scharrer-Weg Pflasterarbeiten in der Fahrbahn durchgeführt. Die Straße wird halbseitig gesperrt. Eine 3 Meter Durchfahrtsbreite ist gewährleistet.
Ab Sonntag – Am 06.09.2015 findet in der Friedrichstraße ein Straßenfest statt. Hierfür wird die Friedrichstraße am 06.09.2015 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr voll gesperrt. Die Haltverbote in der Friedrichstraße gelten an diesem Tag von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Hinweis – Die Pfaffenstraße / Ecke Puschkinstraße bleibt aufgrund eines Hausneubaus noch bis zum 30.10.15 weiterhin voll gesperrt.
Vorschau – Die Reiferbahn im Einmündungsbereich der Wittenburger Straße ist vom 08.09.2015, 18 Uhr bis zum 10.09.2015, 12 Uhr voll gesperrt. Die Sperrung ist erforderlich, um für den weiteren Verlauf der Bauarbeiten am Brückenbauwerk die Stahlträger der Brücke über die Gleise einzuheben. Dazu wird im unmittelbaren Einmündungsbereich ein Autokran aufgebaut, um die 20 Meter langen und bis zu 19 Tonnen schweren Stahlträger zu montieren. (Der Autokran wird am 8.9.2015 ab 18.00 Uhr aufgebaut, die Verlegung der Stahlträger beginnt am 9.9.2015 ab 00.15 Uhr)
Die gegenwärtig bestehende Einbahnstraßenregelung der Wittenburger Straße im Bereich östlich der Brücke kann dabei nicht aufrechterhalten werden. Befahrbar wird die Wittenburger Straße östlich der Brücke bis zur Baustelle für den Pkw-Verkehr sein und als Sackgasse ausgeschildert.
Der Lieferverkehr kann diese Verkehrsführung allerdings nicht nutzen. Dieser wird von der Lübecker Straße über den Marienplatz geführt. Dazu wird die Verkehrsbehörde auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zum Überfahren des Marienplatzes erteilen. Die betroffenen Gewerbebetriebe werden durch die Verwaltung gesondert informiert.