Schwerin – Ab Montag – Baumfällarbeiten am Ostorfer Ufer – Am 7. und am 8. Dezember sollen am Ostorfer Ufer Baumfällarbeiten durchgeführt werden. Der Verkehr wird zwischen der Demmlerstraße und dem Bleicher Ufer auf die Gegenfahrbahn verschwenkt. Eine 3 Meter Durchfahrtsbreite bleibt erhalten.
Arbeiten in der Grevesmühlener Straße – Vom 7. bis 11. Dezember werden in der Grevesmühlener Straße Bankettarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten finden tagsüber von 8 bis 16 Uhr mit Verkehrseinschränkungen statt. Die angeordneten Haltverbote sind unbedingt zu beachten.
Gehweg in der Güstrower Straße voll gesperrt – In der Güstrower Straße wird ab der Tankstelle bis Höhe Haus Nr. 30 für die Verlegung einer Fernwärme- und Flatinlinertrasse der Gehweg vom 7. bis 18. Dezember voll gesperrt. Der Fußgänger- und Radverkehr wird umgeleitet.
Arbeiten in der Gadebuscher Straße – Vom 7. bis 11. Dezember werden in der Gadebuscher Straße im Einmündungsbereich der Straße Am Neumühler See die Arbeiten zur Verlegung einer Trinkwasserleitung fortgeführt. Im Wechsel wird halbseitig unter Einsatz einer mobilen Ampel der Bereich gesperrt.
Ab Mittwoch – Bleicherstraße 2 – Am 9. Dezember ist von 8 bis 12 Uhr eine Kranstellung für Montagearbeiten auf dem Dach in der Bleicherstraße 2 erforderlich. Die Straße ist halbseitig gesperrt. Eine 3 Meter Durchfahrtsbreite wird gewährleistet.
Ab Freitag – Asphaltierungsarbeiten in der Hagenower Straße – Zwischen der Haselholzstraße und der Hagenower Straße wird vom 11. Dezember, 8 Uhr bis zum 12. Dezember, 5 Uhr eine Vollsperrung aufgrund von Asphaltierungsarbeiten erforderlich. Eine Umfahrung ist ausgewiesen.
Vorschau – Pflasterarbeiten am Kreisverkehr Lomonossowstraße – Im Innenkranz des Kreisverkehrs Lomonossowstraße werden vom 14. bis 17. Dezember Pflasterarbeiten ausgeführt. Die Zufahrten Ziolkowskistraße/Marie-Curie-Straße sind gesperrt. Die Verkehrsführung in der Lomonossowstraße wird mit einer mobiler Ampel geregelt.
Hinweise zu weiterhin gesperrten Straßenbereichen – Bergstraße 52 – Die Einschränkungen während des Hausneubaus sind noch bis zum 26. Februar 2016 erforderlich.