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Wo Hundebesitzer kräftig zur Kasse gebeten werden

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Berlin – Die Höhe der Hundesteuer unterscheidet sich in Deutschland von Ort zu Ort enorm: In Windorf in Bayern zahlen Hundebesitzer gar keine Steuer, besonders teuer ist es dagegen in Mainz mit 186 Euro pro Jahr.

Die teuersten Orte nach der aktuellen Umfrage sind:

Mainz: 186 Euro
Hagen: 180 Euro
Wuppertal: 160 Euro
Dortmund und Köln: 156 Euro
Lübeck und Tübingen: 144 Euro
Schwerin: 108 Euro

Die günstigsten Orte nach der aktuellen Umfrage sind:

Windorf (Bayern): 0 Euro
Ettal (Bayern): 1 Euro
Steigra (Sachsen-Anhalt): 10 Euro
Schwandorf (Bayern): 15 Euro
Kremmen (Brandenburg): 24 Euro

Für sogenannte gefährliche Hunde gelten vielerorts höhere Gebühren. So verlangt Cottbus zum Beispiel 270 Euro, Starnberg sogar 1.000 Euro und Schwerin 700 Euro. Für Helferhunde wie Blinden- oder Wachhunde sind oft keine Steuern fällig. Auch Hunde aus Tierheimen sind in vielen Gemeinden zumindest in der Anfangszeit von der Steuer befreit.

Trägt der Hund keine Steuermarke, kann eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro fällig werden.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Warum muss ich für meinen Hund in der Stadt oft mehr bezahlen?

Die Hunde­steuer ist in Deutsch­land eine Sache der Kommunen. Zuständig sind die rund 11 000 Städte und Gemeinden. Die Steuer soll nicht nur Geld in die Kassen spülen, sondern auch die Zahl der Tiere begrenzen. „Hunde sollen aus den Stadt­gebieten gedrängt werden. Deshalb kostet der Zweit- oder Dritt­hund vieler­orts mehr. Kampf­hunde gelten als gefähr­licher, deshalb will man sie möglichst gar nicht im Stadt­gebiet. Sie kosten daher in einigen Orten bis zu 1 000 Euro pro Jahr“, sagt Katharina te Heesen vom Bund der Steuerzahler NRW.

Warum haben viele Nach­barländer die Hunde­steuer abge­schafft?

„Der Verwaltungs- und Kontrol­laufwand ist für so geringe Einnahmen zu hoch. Außerdem fühlen sich Hunde­besitzer dadurch benach­teiligt. Denn Katzen und Pferde können steuerfrei gehalten werden. Dieses Ungerechtig­keits­gefühl schlägt sich auf die Steuermoral nieder. Nur wer sich gerecht behandelt fühlt, zahlt gerne und freiwil­lig Steuern“, sagt Katharina te Heesen.

Wie hoch sind die Einnahmen aus der Hunde­steuer?

Bundesweit haben die Kommunen 2014 insgesamt 309 Millionen Euro Hunde­steuern einge­nommen, so die Angaben des Statistischen Bundes­amts. Das ist ein Anteil von 0,05 Prozent am Gesamt­steuer­aufkommen (643 Milliarden Euro im Jahr 2014). Im Vergleich: Die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer betrugen 212 Milliarden Euro. Selbst die Kaffee­steuer brachte mit 1,02 Milliarden Euro 2014 viel mehr.

Werden mit der Hunde­steuer die Reinigungs­kosten gezahlt?

Nein, anders als oft geglaubt, wird die Hunde­steuer nicht dazu verwendet, die Reinigung der Straßen von den Hinterlassenschaften der Tiere zu bezahlen. Die Steuer ist nicht zweck­gebunden. Die Einnahmen fließen vielmehr in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde. Diese kann das Geld für alles Mögliche verwenden, etwa für das Reno­vieren des Rathauses oder den Umbau von Kitas.

Wie kann ich meine Hunde­steuer senken?

Gar nicht, außer, Sie ziehen um. „Sparen können Sie höchs­tens, wenn Sie zu zweit einen Hund halten und in unterschiedlichen Ortschaften wohnen. Dann kann der Vier­beiner natürlich in der güns­tigeren Stadt angemeldet werden“, so te Heesen.

Gibt es Steuerermäßigungen oder Befreiungen?

Ja. Für Helferhunde wie Blindenhunde, die Menschen mit einer Behin­derung unterstützen, müssen Sie meist nichts zahlen. Nehmen Sie einen Hund aus dem Tierheim auf, verzichten viele Gemeinden zwischen einem halben Jahr und drei Jahren auf die Steuer. Für Dienst- und Wachhunde entfallen sie oft ganz.

Muss ich als Hartz-IV-Empfänger auch Hunde­steuer zahlen?

Ja. Mancher­orts können Sie aber auf Antrag befreit werden, wenn Sie nach­weisen, dass die Hunde­steuer Ihre Existenz ernst­haft gefährden würde.

Kann ich erwischt werden, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Ja. Schät­zungen besagen, dass rund ein Viertel aller Hunde­besitzer ihrer Steuer­pflicht nicht nach­kommt. Um ihre Einnahmen zu verbessern, führen einige Städte Kontrollen auf Straßen durch. Trägt Bello keine Steuermarke am Hals­band, kann eine Geldbuße bis zu 10 000 Euro fällig werden.

Muss ich Hunde­steuer bezahlen, obwohl mein Hund verreist ist?

Ja. Selbst wenn Sie mit Ihrem Vier­beiner im Urlaub sind, müssen Sie zahlen, so der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (Az. 4 B 12.1389). Entscheidend für die Steuer sei nicht der tatsäch­liche Aufenthalts­ort, sondern der Haushalt, in dem das Tier lebe. Daher könne eine Gemeinde die Steuer auch kassieren, wenn der Halter seinen Hund zur Arbeit, zu Frei­zeit­aktivitäten oder in die Ferien mitnehme, entschied das Gericht.

Dürfen sogenannte gefährliche Hunde teurer sein als andere Hunde?

Ja. Wenn Sie einen sogenannten gefährlichen Hund (Pitt­bull, Staffordshire) haben, müssen Sie mit einer höheren Steuer rechnen. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden (BVerwG 9 C 8 13). Begründung: Die Hunde­steuer ziele darauf ab, Kampf­hunde aus dem Gemeindegebiet zurück­zudrängen. Die Spann­breite dieser Steuer ist enorm: Cott­bus nimmt 270 Euro, Starn­berg 1 000 Euro. Städte wie Biele­feld oder Bott­rop kennen keine Extra­steuer für sogenannte gefährliche Hunde. Die Steuer darf nicht die Kosten für die Haltung eines Hundes über­steigen.

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