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Investitionskosten können anteilig auf Anlieger umgelegt werden

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Schwerin – Für die Landeshauptstadt steht außerfrage, dass die Investitionskosten für der Umbau der Beleuchtungsanlage in der Schweriner Straße, der Straße Vor den Wiesen und der Straße Am Teich im Stadtteil Wüstmark anteilig auf die Anlieger umgelegt werden können. Der Abschnitt der Schweriner Straße, in dem die Beleuchtung erneuert wurde, ist für sich abrechnungsfähig, hieß es aus der Verkehrsbehörde. Die Erneuerungsmaßnahme wird in Höhe von 50 Prozent gefördert. Ein Anteil der verbleibenden Kosten wird auf der Grundlage der Ausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt Schwerin auf die Anlieger umgelegt werden.

Falsch ist nach Aussage der Fachverwaltung, dass der Umbau der Beleuchtungsanlage ohne technisch belegbare Gründe erfolgte. Vielmehr war die Altanlage nach 40-jähriger Nutzungsdauer verschlissen. Die Befestigung der Ausleger an den Stahlbetonmasten konnte jederzeit versagen, die Kabelanlagen wiesen im Falle von Kurzschlüssen nicht den erforderlichen Schutz auf und der Schaltschrank ließ die Berührung stromführender Teile zu.

Auch die Irritationen von Anwohnern über die Lichtverteilung der neuen LED-Beleuchtung  können in Kürze ausgeräumt werden: Die Beleuchtungsanlage ist nach den geltenden technischen Regeln bemessen worden, die auch eine  Mindestbeleuchtung von Fahrbahn und Gehwegen bestimmen. Die Lichtverteilung ist an den Leuchten jeweils einstellbar und  muss im Ergebnis einer Messung in der kommenden Woche noch von der beauftragten Fachfirma  abschließend  justiert werden.

Die planmäßige Abschaltung der Beleuchtung in einem Straßenbereich, der sich westlich an den erneuerten Abschnitt anschließt, musste vorübergehend erfolgen, um die Stromeinspeisung für diesen Bereich neu zu organisieren. Diese Straßenlaternen werden in Kürze wieder angeschaltet. 

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