Mecklenburg-Vorpommern – Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) präsentierte neuen Flyer zur Stiftungsarbeit: "Als Zustifter kann man auch mit kleineren Beiträgen Projekte fördern."
"Von der Gemeinschaft nicht nur nehmen, sondern auch etwas zurückzugeben, ist sehr ehrenvoll. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es heute fast 160 Stiftungen bürgerlichen Rechts, die die Gesellschaft mit ihrer Hilfe unterstützen und dadurch viele Projekte erst ermöglichen oder am Leben halten. Ich möchte allen Stiftern für ihr gesellschaftliches Engagement danken", so Justizministerin Kuder.
"Durch gut ein Viertel aller Stiftungszwecke werden in Mecklenburg-Vorpommern Projekte aus den Bereichen Soziales und Gesundheit gefördert. Jugendliche, arme Senioren oder krebskranke Kinder werden unterstützt, um nur einige Zwecke zu nennen. Zu einem weiteren Viertel werden Kunst und Kultur gefördert. Auch Sportvereine, Naturschützer sowie Forschungs- und Bildungsprojekte im Land profitieren von den Stiftern", so die Ministerin.
"Sinnvoll wird das Errichten einer Stiftung erst ab einem Kapitalvermögen von mindestens 50.000 Euro, da sonst der gewünschte Zweck einer Stiftung nicht nachhaltig erfüllt werden kann. Wer allerdings auch mit weniger Kapital der Gemeinschaft etwas zurückgeben möchte, sollte über eine Zustiftung nachdenken. Zustiften kann jeder bei bereits errichteten Stiftungen, die im Stiftungsverzeichnis unseres Justizministeriums zu finden sind", erklärte die Ministerin.
Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern ist seit dieser Legislaturperiode für das Stiftungswesen des Landes und die Stiftungsaufsicht zuständig. Zur Möglichkeit der Stiftungsgründung wurde ein Flyer herausgegeben, der im Ministerium bestellt werden kann.